Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des Stammdatenimporters
Referenznummer: 203382, 20 071/00002
Kurze Beschreibung:
“Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den...”
Kurze Beschreibung
Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht.
Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht.
Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 2 Jahre zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 2 Jahre zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Ausübung der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption teitl ddie Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages mit.
Zudem stellt das Arbeitspaket 3 eine optionae Leistung dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte
Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die
ordnungsgemäße Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte
Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von
geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB)
unterschrieben beizufügen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
2. Erfahrung mit/im Bereich IT-gestützter Verarbeitung von komplexen Umweltzustandsdaten aus dem Boden- und Gewässerschutz im natio-nalen und europäischen Kontext mit einem Bezug zum Zustandsmonitoring.; Nachzuweisen durch Darstellung des Firmenprofils sowie Vorlage des Nachweises über die Durchführung von mindestens vier Projekten aus den genannten Bereichen (Wasser und Boden) im nationalen und europäischen Kontext (mit Angabe der Leistungszeit und Leistungsart) in den vergan-genen drei Jahren.
Davon jeweils mindestens ein Projekt aus dem Bereich Bodenschutz und mindestens ein Pro-jekt aus dem Bereich des nicht-anlagenbezogenen Gewässerschutzes.
3. Erfahrung mit/im Bereich Erfahrungen im Aufbau und Betrieb in-teroperabler IT-Prozessketten im behördli-chen Umweltschutz; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung von mindestens zwei Projekten aus dem genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren, bei denen die Umsetzung der Interope-rabilität (Standards) über mindestens drei Verwaltungsebenen nachgewiesen wird.
4. Kenntnisse in der Anwendungs- und Weben-twicklung zum Datenmanagement im Um-weltbereich sowie Kenntnisse in der Ent-wicklung von XML- oder Python-basierten Anwendungen ; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens drei Projekten in den vergangenen drei Jahren..
5. Erfahrungen im Bereich des verwaltungs-übergreifenden Prozessmanagements im Kontext des nationalen Vollzuges von Um-weltberichtspflichten ; nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens zwei Projekten in den vergangenen drei Jahren.
Die Nachweise sind für mindestens ein Projekt aus dem Bereich Boden- und ein Projekt aus dem Bereich Gewässerschutz zu erbringen.
6. Kenntnisse der europäischen Umweltbe-richterstattung im Boden- und Gewässer-schutz (z.B. an die EUA, EU-KOM); nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens einem Projekt in den vergangenen drei Jahren.
7. Verhandlungssichere Kenntnisse in deut-scher Sprache in Wort und Schrift; nachzuweisen durch Schriftliche Bestätigung, dass das eingesetzte Personal über die geforderten Kenntnisse ver-fügt.
8. Langjährige Erfahrungen in den Besonder-heiten der interbehördlichen Zusammenar-beit von Bundes- und Landesbehörden so-wie europäischen Behörden; nachzuweisen durch Nachweis über die Durchführung von mindes-tens einem diesbezüglichen Projekt (Behörde-Behörde) unter Angabe von Projekt, Laufzeit und Auftraggeber in den vergangenen drei Jah-ren
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 238-819633 (2025-12-09)