Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des Stammdatenimporters

Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des Stammdatenimporters
Referenznummer: 203382, 20 071/00002
Kurze Beschreibung:
Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 203382, 20 071/00002
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst optionaler Erweiterung des Stammdatenimporters
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Vermeidung von Dienstreisen und Papiererzeugnissen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postleitzahl: 06844
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 100
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 2 Jahre zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Ausübung der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption teitl ddie Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages mit. Zudem stellt das Arbeitspaket 3 eine optionae Leistung dar.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Preis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-22 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung 2. Erfahrung mit/im Bereich IT-gestützter Verarbeitung von komplexen Umweltzustandsdaten aus dem Boden- und Gewässerschutz im natio-nalen und europäischen Kontext mit einem Bezug zum Zustandsmonitoring.; Nachzuweisen durch Darstellung des Firmenprofils sowie Vorlage des Nachweises über die Durchführung von mindestens vier Projekten aus den genannten Bereichen (Wasser und Boden) im nationalen und europäischen Kontext (mit Angabe der Leistungszeit und Leistungsart) in den vergan-genen drei Jahren. Davon jeweils mindestens ein Projekt aus dem Bereich Bodenschutz und mindestens ein Pro-jekt aus dem Bereich des nicht-anlagenbezogenen Gewässerschutzes. 3. Erfahrung mit/im Bereich Erfahrungen im Aufbau und Betrieb in-teroperabler IT-Prozessketten im behördli-chen Umweltschutz; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung von mindestens zwei Projekten aus dem genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren, bei denen die Umsetzung der Interope-rabilität (Standards) über mindestens drei Verwaltungsebenen nachgewiesen wird. 4. Kenntnisse in der Anwendungs- und Weben-twicklung zum Datenmanagement im Um-weltbereich sowie Kenntnisse in der Ent-wicklung von XML- oder Python-basierten Anwendungen ; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens drei Projekten in den vergangenen drei Jahren.. 5. Erfahrungen im Bereich des verwaltungs-übergreifenden Prozessmanagements im Kontext des nationalen Vollzuges von Um-weltberichtspflichten ; nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens zwei Projekten in den vergangenen drei Jahren. Die Nachweise sind für mindestens ein Projekt aus dem Bereich Boden- und ein Projekt aus dem Bereich Gewässerschutz zu erbringen. 6. Kenntnisse der europäischen Umweltbe-richterstattung im Boden- und Gewässer-schutz (z.B. an die EUA, EU-KOM); nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens einem Projekt in den vergangenen drei Jahren. 7. Verhandlungssichere Kenntnisse in deut-scher Sprache in Wort und Schrift; nachzuweisen durch Schriftliche Bestätigung, dass das eingesetzte Personal über die geforderten Kenntnisse ver-fügt. 8. Langjährige Erfahrungen in den Besonder-heiten der interbehördlichen Zusammenar-beit von Bundes- und Landesbehörden so-wie europäischen Behörden; nachzuweisen durch Nachweis über die Durchführung von mindes-tens einem diesbezüglichen Projekt (Behörde-Behörde) unter Angabe von Projekt, Laufzeit und Auftraggeber in den vergangenen drei Jah-ren Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Umweltbundesamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: maxi-janine.schubert@uba.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: http://www.umweltbundesamt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823293 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823293 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49228 9499 0 📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 238-819633 (2025-12-09)