Pflegemaßnahmen Sportrasenflächen auf Sportplatzanlagen für die Jahre 2026/2027

Stadt Schwäbisch Gmünd - Baubetriebsamt

Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2026/2027

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegemaßnahmen Sportrasenflächen auf Sportplatzanlagen für die Jahre 2026/2027
Referenznummer: Mü2601
Kurze Beschreibung: Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2026/2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Pflegearbeiten für Sportplätze 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 Mü2601
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 73525
Stadt: Schwäbisch Gmünd
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostalbkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-09 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-09 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-02-09 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-09 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Ermessen der Vergabestelle

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Schwäbisch Gmünd - Baubetriebsamt
Nationale Registrierungsnummer: DE146753255
Postanschrift: Oberbettringer Straße 180
Postleitzahl: 73525
Postort: Schwäbisch Gmünd
Region: Ostalbkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baubetriebsamt@schwaebisch-gmuend.de 📧
Telefon: +49 7171 60 36 81-0 📞
URL: https://www.schwaebisch-gmuend.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17865176 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17865176 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 926-3985 📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-854549 (2025-12-18)