Übernahme des Pfortendienstes - im Wesentlichen: Personen- und Objektschutz - bei der Regierung von Schwaben in den Liegenschaften Fronhof 10, 86152 Augsburg (Los 1.) und Halderstraße 21, 86150 Augsburg (Los 2.). Über die Leistung/-en soll die Sicherheit in und im Umkreis der Regierung von Schwaben sowie allgemein Unterstützung im Vollzug und bei der Durchsetzung entsprechend geordneter Handlungsabläufe gewährleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pfortendienst Regierung von Schwaben, Fronhof 10 und Halderstraße 21, 86152 Augsburg
Referenznummer: 0270.ZV-18-25-6
Kurze Beschreibung:
“Übernahme des Pfortendienstes - im Wesentlichen: Personen- und Objektschutz - bei der Regierung von Schwaben in den Liegenschaften Fronhof 10, 86152...”
Kurze Beschreibung
Übernahme des Pfortendienstes - im Wesentlichen: Personen- und Objektschutz - bei der Regierung von Schwaben in den Liegenschaften Fronhof 10, 86152 Augsburg (Los 1.) und Halderstraße 21, 86150 Augsburg (Los 2.). Über die Leistung/-en soll die Sicherheit in und im Umkreis der Regierung von Schwaben sowie allgemein Unterstützung im Vollzug und bei der Durchsetzung entsprechend geordneter Handlungsabläufe gewährleistet werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Pfortendienst”
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vergleiche hierzu die Vertragsunterlagen.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/d3658ac0-8af5-4f72-b164-74fba73eadac/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 210-721470 (2025-10-30)