Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Böblingen
Referenznummer: 00638/25-AZ
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 434 500 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch sieben Adressen in der Gemeinde Altdorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Die Projekte werden wie folgt gefördert:
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
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Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Dauer: 51 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch fünf Adressen in der Gemeinde Bondorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Die Projekte werden wie folgt gefördert:
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 29 Adressen in der Stadt Holzgerlingen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Die Projekte werden wie folgt gefördert:
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 30 Adressen in der Stadt Rutesheim unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Die Projekte werden wie folgt gefördert:
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 81 Adressen in der Gemeinde Schönaich unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Die Projekte werden wie folgt gefördert:
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023
Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Meldebescheinigung nach § 5 TKG
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Meldebescheinigung nach § 5 TKG
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Ba-den-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen an gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau und /oder aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag erreicht haben:
Los 1 Altdorf: 35.000 Euro netto
Los 2 Bondorf: 25.000 Euro netto
Los 3 Holzgerlingen: 140.000 Euro netto
Los 4 Rutesheim: 140.000 Euro netto
Los 5 Schönaich: 390.000 Euro netto
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2020 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2020 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Dies mindestens in vergleichbarer Größenordnung wie das ausgeschriebene Projekt. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden.
Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten fünf Jahren. Für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten fünf Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zu verwenden.
“Der Auftraggeber behält sich nach § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote auf...”
Der Auftraggeber behält sich nach § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote auf ein Los zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 82d4d3e2-f442-4899-bcb4-f79cf9025cc9
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Böblingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904). Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 186-634254 (2025-09-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 434 500 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-11 11:00:00 📅