Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung" Im Rahmen der Mängelbeseitigung der erstellten Gefährdungsbeurteilungen, wird die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die Abarbeitung der weiteren Mängel beauftragt. Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Aufzugsanlagen im Bestand der GESOBAU AG. - Titel 1: Ersatzanlagen/Komplettaustausch – 6 Anlagen - Titel 2: Modernisierung (mit Wartungsausschreibung) – 17 Anlagen - Titel 3: Bearbeitung der Maßnahmen aus der GBU für 12 Anlagen unterschiedlicher Hersteller
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung der Modernisierung von Aufzügen nach GBU, Paket 5
Referenznummer: Div-1-2479
Kurze Beschreibung:
“Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung" Im Rahmen der Mängelbeseitigung der erstellten Gefährdungsbeurteilungen, wird d...”
Kurze Beschreibung
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung" Im Rahmen der Mängelbeseitigung der erstellten Gefährdungsbeurteilungen, wird die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die Abarbeitung der weiteren Mängel beauftragt. Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Aufzugsanlagen im Bestand der GESOBAU AG.
- Titel 1: Ersatzanlagen/Komplettaustausch – 6 Anlagen
- Titel 2: Modernisierung (mit Wartungsausschreibung) – 17 Anlagen
- Titel 3: Bearbeitung der Maßnahmen aus der GBU für 12 Anlagen unterschiedlicher Hersteller
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung" Im Rahmen der Mängelbeseitigung der erstellten Gefährdungsbeurteilungen, wird die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die Abarbeitung der weiteren Mängel beauftragt. Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Aufzugsanlagen im Bestand der GESOBAU AG.
- Titel 1: Ersatzanlagen/Komplettaustausch – 6 Anlagen
- Titel 2: Modernisierung (mit Wartungsausschreibung) – 17 Anlagen
- Titel 3: Bearbeitung der Maßnahmen aus der GBU für 12 Anlagen unterschiedlicher Hersteller
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Zusätzliche Informationen:
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
3) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per E-Mail oder vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin,
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit" der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis c) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 5 Mio. Euro für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden, mind. 3 Mio. Euro für Sachschäden inkl. Umweltschäden.
Haftungsgesamtsumme bei mehreren Inanspruchnahmefällen mind. 10 Mio. Euro jährlich. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis c) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 jahresdurchschnittlich beschäftigten ingenieurtechnischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 jahresdurchschnittlich beschäftigten ingenieurtechnischen Personals.
Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024.
Als Mindestanforderung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024.
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz für vergleichbare Leistungen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 in Höhe von 650.000 EURO brutto
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zur Angebotsabgabe erbracht wurden. (Abnahme...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zur Angebotsabgabe erbracht wurden. (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von MM/JJJJ / bis MM/JJJJ)
Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Planung und Überwachung der Baudurchführung von Aufzuserneuerung in bewohnten Wohnhäusern), welche im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 200.000 EUR.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 170-581457 (2025-09-04)