Auftragsbekanntmachung (2025-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Hochwasserrückhaltebecken am Goldbach
Fachliche und juristische Begleitung des Vorhabens
Referenznummer: EU LÖ 078/25
Kurze Beschreibung:
“Fachliche und juristische Begleitung bei der Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Goldbach”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die fehlerfreie und bestmögliche Umsetzung des Vorhabens zur Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Goldbach sucht der Landkreis Harz eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die fehlerfreie und bestmögliche Umsetzung des Vorhabens zur Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Goldbach sucht der Landkreis Harz eine fachliche und juristische Betreuung. Im Allgemeinen soll die fachliche Betreuung die LP 1-3 und optional die LP 4 der HOAI in Abhängigkeit des zeitlichen Fortschrittes umfassen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Harz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-20 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch
Eignungsnachweise bzw. Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch
Eignungsnachweise bzw. Vorlage der Präqualifizierungsurkunde.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: Ernst- Kamieth- Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: Ernst- Kamieth- Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 0394159704253
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Region: Harz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de📧
Telefon: 0394159704253📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 133-461562 (2025-07-14)