Die Baugrundstücke an der Bregenzer Str. 162a-164 und 211-215 in Lindau, die im Besitz des Freistaats Bayern sind, liegen direkt am Grenzübergang nach Österreich. Die Grenzpolizeiinspektion Lindau (GPI) ist derzeit auf zwei getrennten Grundstücken untergebracht. Die Gesamtfläche der Grundstücke beträgt etwa 4250 m², bestehend aus 1198 m² und 3038 m². Im Rahmen einer umfassenden Baumaßnahme ist ein kompletter Rückbau der bestehenden Gebäude vorgesehen, um den Neubau der Grenzpolizeiinspektion während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Da während der Bauzeit keine Ausweichquartiere zur Verfügung stehen, wird die vorgezogene Aufstellung eines Interimgebäudes notwendig sein. Die Planung sieht vor, dass das Dienstgebäude auf einem Grundstück angeordnet wird, während der erforderliche Mitarbeiterparkplatz auf dem anderen Grundstück untergebracht wird. Aus stadtplanerischer Sicht sind bis zu fünf oberirdische Geschosse für das Dienstgebäude möglich. Ein wichtiger Aspekt des Neubaus ist die Integration von Photovoltaik (PV)-Modulen. Diese sollen entweder auf dem Dach oder an Fassadenteilen installiert werden, um eine hohe Eigenverbrauchsquote des erzeugten Stroms zu gewährleisten. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Parkhaus einzuplanen, wobei ein PKW-Aufzug anstelle einer herkömmlichen Ein- und Ausfahrt in Betracht gezogen wird. Die Stromversorgung erfolgt derzeit über die Stadtwerke Lindau. Für die Betriebsbereitschaft kritischer Systeme sind Notstrom- und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) erforderlich. Im Zuge der Entwurfsplanung müssen die neuen Bedarfe ermittelt und eine Leistungsverstärkung beim Versorger beantragt werden. Die Südfassade oder Dachfläche der Dienststelle bietet Potenzial für die Installation von PV-Anlagen, die eine maximale Stromerzeugung vor Ort ermöglichen sollen. Ein extensives Gründach könnte eine sinnvolle Ergänzung zur Dachanlage darstellen. Des Weiteren wird die Liegenschaft mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, was einen zusätzlichen Bedarf an Transformatoren zur Folge haben könnte. Die Anforderungen an die Fernmeldetechnik sind hoch, insbesondere in Bezug auf IT-Netzwerke, Einsatz-Management- und Alarmtechnik, elektronische Schließanlagen, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung. Für die Projektarbeit wird eine cloudbasierte Datenplattform (voraussichtlich Catenda HUB) genutzt, um regelmäßige Projektstände auszutauschen. Ein 3D-Gebäudemodell wird erstellt, wobei das Architekturbüro und die Fachplaner eng zusammenarbeiten, um die Planung zu koordinieren und mögliche Kollisionen zu prüfen. Das abgestimmte 3D-Modell wird auf der Projekt-Plattform bereitgestellt, um den Anforderungen der verschiedenen Gewerke gerecht zu werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung TGA Elektro
Referenznummer: 25-055337
Kurze Beschreibung:
Die Baugrundstücke an der Bregenzer Str. 162a-164 und 211-215 in Lindau, die im Besitz des Freistaats Bayern sind, liegen direkt am Grenzübergang nach Österreich. Die Grenzpolizeiinspektion Lindau (GPI) ist derzeit auf zwei getrennten Grundstücken untergebracht. Die Gesamtfläche der Grundstücke beträgt etwa 4250 m², bestehend aus 1198 m² und 3038 m².
Im Rahmen einer umfassenden Baumaßnahme ist ein kompletter Rückbau der bestehenden Gebäude vorgesehen, um den Neubau der Grenzpolizeiinspektion während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Da während der Bauzeit keine Ausweichquartiere zur Verfügung stehen, wird die vorgezogene Aufstellung eines Interimgebäudes notwendig sein. Die Planung sieht vor, dass das Dienstgebäude auf einem Grundstück angeordnet wird, während der erforderliche Mitarbeiterparkplatz auf dem anderen Grundstück untergebracht wird. Aus stadtplanerischer Sicht sind bis zu fünf oberirdische Geschosse für das Dienstgebäude möglich.
Ein wichtiger Aspekt des Neubaus ist die Integration von Photovoltaik (PV)-Modulen. Diese sollen entweder auf dem Dach oder an Fassadenteilen installiert werden, um eine hohe Eigenverbrauchsquote des erzeugten Stroms zu gewährleisten. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Parkhaus einzuplanen, wobei ein PKW-Aufzug anstelle einer herkömmlichen Ein- und Ausfahrt in Betracht gezogen wird.
Die Stromversorgung erfolgt derzeit über die Stadtwerke Lindau. Für die Betriebsbereitschaft kritischer Systeme sind Notstrom- und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) erforderlich. Im Zuge der Entwurfsplanung müssen die neuen Bedarfe ermittelt und eine Leistungsverstärkung beim Versorger beantragt werden.
Die Südfassade oder Dachfläche der Dienststelle bietet Potenzial für die Installation von PV-Anlagen, die eine maximale Stromerzeugung vor Ort ermöglichen sollen. Ein extensives Gründach könnte eine sinnvolle Ergänzung zur Dachanlage darstellen. Des Weiteren wird die Liegenschaft mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, was einen zusätzlichen Bedarf an Transformatoren zur Folge haben könnte.
Die Anforderungen an die Fernmeldetechnik sind hoch, insbesondere in Bezug auf IT-Netzwerke, Einsatz-Management- und Alarmtechnik, elektronische Schließanlagen, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung.
Für die Projektarbeit wird eine cloudbasierte Datenplattform (voraussichtlich Catenda HUB) genutzt, um regelmäßige Projektstände auszutauschen. Ein 3D-Gebäudemodell wird erstellt, wobei das Architekturbüro und die Fachplaner eng zusammenarbeiten, um die Planung zu koordinieren und mögliche Kollisionen zu prüfen. Das abgestimmte 3D-Modell wird auf der Projekt-Plattform bereitgestellt, um den Anforderungen der verschiedenen Gewerke gerecht zu werden.
Die Baugrundstücke an der Bregenzer Str. 162a-164 und 211-215 in Lindau, die im Besitz des Freistaats Bayern sind, liegen direkt am Grenzübergang nach Österreich. Die Grenzpolizeiinspektion Lindau (GPI) ist derzeit auf zwei getrennten Grundstücken untergebracht. Die Gesamtfläche der Grundstücke beträgt etwa 4250 m², bestehend aus 1198 m² und 3038 m².
Im Rahmen einer umfassenden Baumaßnahme ist ein kompletter Rückbau der bestehenden Gebäude vorgesehen, um den Neubau der Grenzpolizeiinspektion während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Da während der Bauzeit keine Ausweichquartiere zur Verfügung stehen, wird die vorgezogene Aufstellung eines Interimgebäudes notwendig sein. Die Planung sieht vor, dass das Dienstgebäude auf einem Grundstück angeordnet wird, während der erforderliche Mitarbeiterparkplatz auf dem anderen Grundstück untergebracht wird. Aus stadtplanerischer Sicht sind bis zu fünf oberirdische Geschosse für das Dienstgebäude möglich.
Ein wichtiger Aspekt des Neubaus ist die Integration von Photovoltaik (PV)-Modulen. Diese sollen entweder auf dem Dach oder an Fassadenteilen installiert werden, um eine hohe Eigenverbrauchsquote des erzeugten Stroms zu gewährleisten. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Parkhaus einzuplanen, wobei ein PKW-Aufzug anstelle einer herkömmlichen Ein- und Ausfahrt in Betracht gezogen wird.
Die Stromversorgung erfolgt derzeit über die Stadtwerke Lindau. Für die Betriebsbereitschaft kritischer Systeme sind Notstrom- und unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) erforderlich. Im Zuge der Entwurfsplanung müssen die neuen Bedarfe ermittelt und eine Leistungsverstärkung beim Versorger beantragt werden.
Die Südfassade oder Dachfläche der Dienststelle bietet Potenzial für die Installation von PV-Anlagen, die eine maximale Stromerzeugung vor Ort ermöglichen sollen. Ein extensives Gründach könnte eine sinnvolle Ergänzung zur Dachanlage darstellen. Des Weiteren wird die Liegenschaft mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, was einen zusätzlichen Bedarf an Transformatoren zur Folge haben könnte.
Die Anforderungen an die Fernmeldetechnik sind hoch, insbesondere in Bezug auf IT-Netzwerke, Einsatz-Management- und Alarmtechnik, elektronische Schließanlagen, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung.
Für die Projektarbeit wird eine cloudbasierte Datenplattform (voraussichtlich Catenda HUB) genutzt, um regelmäßige Projektstände auszutauschen. Ein 3D-Gebäudemodell wird erstellt, wobei das Architekturbüro und die Fachplaner eng zusammenarbeiten, um die Planung zu koordinieren und mögliche Kollisionen zu prüfen. Das abgestimmte 3D-Modell wird auf der Projekt-Plattform bereitgestellt, um den Anforderungen der verschiedenen Gewerke gerecht zu werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 88131
Stadt: Lindau (Bodensee)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee)
🏙️
Dauer: 2027 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-31 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1)* mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1)* mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Kempten - Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: t:0831524302
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Rottachstr. 13
Postleitzahl: 87439
Postort: Kempten
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
URL: https://www.stbake.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 124-428595 (2025-07-01)