Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund von stetig steigenden Schülerzahlen, des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 und des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude besteht am Schulstandort der Grundschule Ensdorf akuter Handlungsbedarf.
Der Schulstandort der Grundschule setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen: das Gebäude der Grundschule (ehemalige Mädchenschule von 1920) mit angegliederter Schulturnhalle, der sogenannte "Plattenbau" und "Zwischenbau" (ehemalige Erweiterte Realschule aus den 60er Jahren) und das Gebäude der FGTS (ehemalige Knabenschule). In den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen ist ein Luftbild als Überblick über den Grundschulstandort beigefügt. Einzelheiten können der Infobroschüre und den Anlagen entnommen werden.
Die Gebäude "Plattenbau" und "Zwischenbau" der Grundschule Ensdorf (Anlage B1) sollen abgerissen werden und durch einen Ersatzneubau am gleichen Standort ersetzt werden. Dem beiliegenden Raumprogramm können alle im Ersatzneubau unterzubringenden Räume entnommen werden.
Nach der ersten Stufe des parallel laufenden Vergabeverfahrens für die Leistungen der Objektplanung Gebäude erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen samt Kostenrahmen auf Grundlage des Raumprogramms zu entwickeln, wobei eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um 3 Klassen (75 Kinder) berücksichtigt werden soll. Bei der Planung des Erweiterungsneubaus sind die Gemeinschaftsräume/-funktionen (u. a. Mensa, Küche, Sanitäranlagen, Freianlagen .....) bereits entsprechend zu dimensionieren. Die im Umfeld von Grundschule und Freiwilliger Ganztagsschule befindlichen Freiflächen müssen in Summe die Flächenvorgaben für Pausen-/Freizeithöfe erfüllen.
Für den Ersatzneubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen.
Der gesamte Schulstandort wird wärmetechnisch derzeit über Fernwärme angedient. Die Heizzentrale befindet sich im Kellergeschoss des Plattenbaus und muss vor Abriss in den Bereich der Grundschule umgesiedelt werden. Diese Vorabmaßnahme ist im Rahmen des Neubauprojektes mit abzuwickeln. Die Planung und Herstellung von Ersatzunterkünften für die derzeit in Plattenbau und Zwischenbau befindlichen Nutzungen sowie kleinere Umbau-
und Sanierungsarbeiten im Bestand sind jedoch nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungs- und Überwachungsleistungen. Hinweise zum Umgang mit dem Kellergeschoss des Bestandsgebäudes und zur Gründung des Erweiterungsneubaus können der beiliegenden Geotechnischen Stellungnahme (Anlage B8), dem Schadstoffgutachten (Anlage B9) sowie der beiliegenden Gutachterlichen Statischen Stellungnahme (Anlage B10) entnommen werden. Die statische Untersuchung der zu erhaltenden Bauteile des Kellergeschosses in den Bauzuständen gehört zum Leistungsumfang der Tragwerksplanung, ebenso wie die Untersuchung ggfs. durch den Erweiterungsneubau statisch beeinflusster Bestandsbauteile.
Bauplanungsrechtlich betrachtet befindet sich das Plangebiet nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich zu sehen. Dementsprechend ergeben sich nach Rücksprache mit der zuständigen bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde auch die Parameter für das Einfügen des Neubaus in den Bestand der näheren Umgebung.
Die Untersuchung (Anlage B7), in der die energetische Sanierung und der Abriss + Neubau dieser beiden Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt wurde und die gutachterliche Statische Stellungnahme (Anlage B10) ersetzen nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2021 bzw. gemäß teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021.
Eine Besichtigung des derzeitigen Grundschulstandortes wird den ausgewählten Bietern empfohlen. Einzelheiten dazu können der Infobroschüre entnommen werden.
Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix (Anlage A9) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen (Anlage A11) ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 4
Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5, 6
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage "Spezifische Leistungspflichten" sowie dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Zuschlag wird elektronisch in Textform