Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem Angebot einzureichen),
- die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs.1 S.1 - Die Eigenerklärung ist zwingend mit dem Angebot
einzureichen!
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis,
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576,
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern,
- Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
- Nachweis von mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,
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HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung gemäß § 49 SektVO (vgl. entsprechende Regelung in
§ 48 Abs. 8 VgV) geführt wird.
2. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1. S.1 ThürVgG,
sowie der Vorlage der Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!
3. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten
hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen - von der Regelung in § 51 Abs. 2 SektVO wird
insoweit ausdrücklich Gebrauch gemacht und § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV entsprechend angewendet.
Das Leistungsverzeichnis kann NICHT nachgefordert werden! Fehlt dieses Schreiben/Formblatt bei Angebotsabgabe, wird das Angebot von
der Wertung ausgeschlossen!