Planungsleistungen zur Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster" Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung Hochbau, plant die Sanierung der Holzfenster am gesamten Rathausgebäude und gleichzeitig eine Risssanierung der Nordfassade. Zur Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen der Mitarbeiter, sollen die Fenster im Gebäude nachhaltig, energetisch wärmeisoliert werden. Des Weiteren werden Blend- und Sonnenschutz in den Fenstereinbauten vorzusehen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistung Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster", Rathaus Wismar
Referenznummer: OV 35/2025
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen zur Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster" Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen zur Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster" Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung Hochbau, plant die Sanierung der Holzfenster am gesamten Rathausgebäude und gleichzeitig eine Risssanierung der Nordfassade. Zur Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen der Mitarbeiter, sollen die Fenster im Gebäude nachhaltig, energetisch wärmeisoliert werden. Des Weiteren werden Blend- und Sonnenschutz in den Fenstereinbauten vorzusehen sein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen zur Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster" Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen zur Fassadeninstandsetzung mit Schwerpunkt "Fenster" Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung Hochbau, plant die Sanierung der Holzfenster am gesamten Rathausgebäude und gleichzeitig eine Risssanierung der Nordfassade. Zur Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen der Mitarbeiter, sollen die Fenster im Gebäude nachhaltig, energetisch wärmeisoliert werden. Des Weiteren werden Blend- und Sonnenschutz in den Fenstereinbauten vorzusehen sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-05 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berufsbezeichnung ist beizufügen, Architektur- und Ingenieurbüros”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- durchschnittlicher jährlicher Umsatz der letzten 3 Jahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre, Berufserfahrung, Referenzen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYRJD#” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 13-SOOHWKOMVOOO-96
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Pa-ragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 212-730238 (2025-11-03)