#Besonders auch geeignet für:freelance# ***1) Vergabeunterlagen
in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe
Bekanntmachung. ***2) Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als
registrierter Nutzer auf
https://www.meinauftrag.rib.de gestellt werden.***3)Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer
Übermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf
https://www.meinauftrag.rib.de einzureichen. ***4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen, *** 5) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind
von den Bietern oder den Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft
vorzulegen. d.h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied
zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise
eingereicht werden müssen. ***6) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor
genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden,
wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
***7) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind
Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen der Bewerbung
anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten
Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die
erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor,
Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern, ***8) Erfüllt der Bieter selbst
nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer
Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebot
nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise soweit er sich auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, ***9)
Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt
nicht registrierten /Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden
Informationen abzurufen. ***10) Bieterfragen können bis zum in der Anlage
"Verfahrenshinweise" benannten Termin gestellt werden ***11) Der Auftraggeber behält sich
vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen
oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige
Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der
Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Angebote ohne Umsetzungskonzept (leistungsbezogenes Wertungskriterium/Zuschlagskriterium) werden zwingend ausgeschlossen. ***12) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.***13) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.14) Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor,
diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den
Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch
zum Gegenstand der Bietergespräche werden..***15) Der Auftraggeber behält sich vor, mit
Bietern bzw. Bieterinnen, die in Zuschlagsnähe kommen, Bietergespräche zu führen.