Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
1. Angaben zum Bietenden (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alte) Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden.
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation".
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name, Qualifikation und Berufsjahre der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der federführenden Bauleitung.
Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten:
• Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS-Planung) entsprechend HOAI §§ 53 ff. (Diplom, Ingenieur*in, Meister*in, staatlich geprüfte*r Versorgungstechniker*in oder vergleichbar).
• mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen in der Projektleitung / Bauleitung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS-Planung) entsprechend HOAI §§ 53 ff.
13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV).
Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung) und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet werden Bietende / Bietergemeinschaften bzw. Projektmitarbeitende eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen.
Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich.
13.1 Mindestkriterien Referenz Büro/ Bietergemeinschaft:
Als geeignet werden Bietende / eine Bietergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält:
• Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung HLS innerhalb eines Projektes,
• es handelt sich um ein Nichtwohngebäude,
• Planung aller Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach HOAI Teil 4 § 53,
• Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2022 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 410, 420, 430 mind. 100.000 Euro netto,
• vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI.
13.2 Mindestkriterien Projektleitung:
Als prinzipiell geeignet werden als Projektleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben.
Diese Eignung ist von einer Person aus der Projektleitung/ stellvertretenden Projektleitung zu erbringen.
• Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung HLS innerhalb eines Projektes,
• es handelt sich um ein Nichtwohngebäude,
• Planung aller Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach HOAI Teil 4 § 53,
• Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2022 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 410, 420, 430 mind. 100.000 Euro netto,
• vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI.
>> Fortsetzung 13.3 siehe unten