Plasmagenerierte Stickstofffixierung in Leitungswasser

Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie

Für den Einsatz in einem Vertical-Farming-System sollen herkömmliche chemische Zusatz-stoffe und Düngemittel durch physikalische Methoden substituiert werden. Ein Parameter ist die Menge an pflanzenverfügbarem Stickstoff, der in Leitungswasser gebunden werden kann. Um den Einsatz für große Maßstäbe zu untersuchen, wird eine entsprechend skalierte Einheit benötigt, die mit Hilfe eines gezündeten physikalischen Plasmas Stickstoff in Form von NO3- in Leitungswasser bindet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Plasmagenerierte Stickstofffixierung in Leitungswasser
Referenznummer: INP-21-2025
Kurze Beschreibung:
Für den Einsatz in einem Vertical-Farming-System sollen herkömmliche chemische Zusatz-stoffe und Düngemittel durch physikalische Methoden substituiert werden. Ein Parameter ist die Menge an pflanzenverfügbarem Stickstoff, der in Leitungswasser gebunden werden kann. Um den Einsatz für große Maßstäbe zu untersuchen, wird eine entsprechend skalierte Einheit benötigt, die mit Hilfe eines gezündeten physikalischen Plasmas Stickstoff in Form von NO3- in Leitungswasser bindet.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: INP-21-2025
Beschreibung der Beschaffung: Nicht losweise Vergabe
Postleitzahl: 17489
Stadt: Greifswald, Hansestadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Dauer: 3 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
- Wartungsvertrag, bitte Muster mit einreichen für ein Jahr mit Option auf Verlängerung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: fehlende Unterlagen werden nachgefordert, fehlerhafte werden nicht nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung: Eigenerklärung gem. §124 GWB
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
- nur gegen Bankbürgschaft - Laufzeit der Bankbürgschaft: bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Leistungen - Beauftragung und Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer - versicherter Betrag inklusive USt.
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] ---
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie
Nationale Registrierungsnummer: DE137584418
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald, Hansestadt
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Lydia Krüger
E-Mail: inp-vergabe@inp-greifswald.de 📧
Telefon: +49 (3834) 5543974 📞
Fax: +49 (3834) 554375 📠
URL: https://www.leibniz-inp.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D458208173 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Mindestanforderungen: - Eignung zum Dauerbetrieb - Nutzung von Plasmatechnologien zur Stickstoffbindung - Keine Chemische Verfahren zur Stickstoffbindung - Keine Gebrauchsfertige Dünger - Stickstoffbindung: min. 8 mol NO3- pro Stunde (0.496 kg) - Aufkonzentration: min. 100 mmol NO3- pro Liter - Maximale Anschlussleistung: 22kW - Maximale räumliche Abmessungen: 2,2m x 1,3m x 2,1m (LxBxH)
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Abteilung: bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str.14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 (3855) 885160 📞
Fax: +49 (3855) 884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-369264 (2025-06-06)