Auftragsbekanntmachung (2025-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PolBln 040_25 EU Kradbekleidung
Referenznummer: PolBln 040_25 EU
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Kradhosen (270 Stk.) und Kradjacken (100 Stk.) in blau sowie Eskortejacke (80 Stk.) in weiß für polizeiliche Zwecke”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 230 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung Kradhosen (270 Stk.) und Kradjacken (100 Stk.) in blau sowie Eskortejacke (80 Stk.) in weiß für polizeiliche Zwecke”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-13 📅
Datum des Endes: 2025-11-21 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-04 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
• Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
• Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
• Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose
• Produktblatt (PB-ILO) zum Nachweis der ILO-Konformität
• Preisblatt
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Bewertung des Angebotes sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
•Mit dem Angebot sind Prüfzeugnisse für das eingesetzte Obergewebe des Kradanzuges, für das 3 – Lagen - Laminat sowie für die Reflexmaterialien einzureichen. (Dabei ist die Übereinstimmung dieser Materialien mit den jeweils in der LB geforderten technischen Werten vollständig nachzuweisen.)
•Produktbeschreibung
•Entsprechende Prüfnachweise für Stoßabriebfestigkeiten, Weiterreißfestigkeit und Nahtfestigkeit bestätigen, dass das Schutzniveau durch den Kradanzug gemäß EN 17092-3 gewährleistet ist. Als Nachweis können auch Prüfungen vergleichbarer Modelle (gleiches Material, Nahttypen und Verschlüsse) herangezogen werden.
•Des Weiteren ist der Nachweis über die CE– Zertifizierung (gemäß DIN EN 1621-1 und DIN EN 1621-2) der verwendeten Protektoren beizufügen.
•Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie für die vorgesehene Nutzer- /Qualitätsbewertung gemäß der vorgegebenen Bewertungsmatrix:
•Hinweis: Das Fehlen geforderter Muster führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren! •Bis zum Angebotsschluss sind folgende Muster einzureichen:
•Es ist ein Angebotsmuster für den Kradanzug (Jacke und Hose) in der Farbe Blau und für die Eskortejacke in der Farbe Weiß, alles jeweils in der Größe 52 in Art und Ausführung nach der Leistungsbeschreibung unter Verwendung der zur Verarbeitung vorgeschriebenen Materialien vorzulegen.
Polizei Berlin, Dir ZS TL B 3323
Warenannahme – Haus 42 - Rampe
Golßener Str. 3,10965 Berlin (Anfahrt über Friesenstr. 16)
Die Bereitstellung von Mustern erfolgt kostenlos
Soweit erforderlich:
• Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe;
• Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
• Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞
Fax: +49 30 9013 7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 037-119011 (2025-02-20)