Auftragsbekanntmachung (2025-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PolBln 221_25 RV Verbrauchsmaterialen Pipettierroboter EU
Referenznummer: PolBln 221_25 EU
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen für Hamilton Pipettierroboter”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 645 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen für Hamilton Pipettierroboter”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01. September 2025 in Kraft und endet am 31. August 2026. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01. September 2025 in Kraft und endet am 31. August 2026. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch spätestens am 31. August 2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 20:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-08 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von...”
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
• Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
• Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose
• Preisblatt
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärun-gen/Nachweise vorzulegen:
• Konformitätserklärungen bei alternativen Materialien, die nicht von der Firma Hamilton hergestellt wurden
Soweit erforderlich:
• Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe;
• Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞
Fax: +49 30 9013 7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 103-349314 (2025-05-28)