Auftragsbekanntmachung (2025-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PolBln 370_25 EU RV Arbeitsschutzkleidung LKA
Referenznummer: PolBln 370_25 EU
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 231852.90 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Dieses Los umfasst T-Shirts und diverse Longsleeve”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Dieses Los umfasst diverse Arbeitshosen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Dieses Los umfasst diverse Arbeitsjacken” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Dieses Los umfasst diverses Zubehör zur Arbeitskleidung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Dieses Los umfasst Arbeitssicherheitsschuhe S 3” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-02 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
• Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
• Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
• Wirt 213_1 Angebotsschreiben mit Losen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung zum Nachweis der ILO-Konformität für das jeweilige Los
• Preisblatt des jeweiligen Loses auf welches geboten wird
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärun-gen/Nachweise vorzulegen:
• Datenblätter für das jeweilige Los
• Erklärung mit welchem Nachweis die Einhaltung der Vorschriften der beigefügten Umweltschutzanforderungen für das jeweilige Los belegt wird
Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung oder alternativ für die vorgesehene Nutzer- /Qualitätsbewertung gemäß der vorgegebenen Bewertungsmatrix:
Hinweis: Das Fehlen geforderter Muster führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren!
Bis zum Angebotsschluss sind folgende Muster einzureichen:
Art und Menge: ein Muster je Artikel pro Los; Größen: Bekleidung: Gr. M, Sicherheitsschuhe: Gr. 43.
Ort: Polizei Berlin, LKA Stab 5214, Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin
Die Bereitstellung von Mustern erfolgt kostenlos
Soweit erforderlich:
• Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe;
• Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
• Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞
Fax: +49 30 9013 7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 164-563307 (2025-08-27)