Post- und Botendienste für das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Für das LS in Hildesheim soll ein Dienstleistungsvertrag in Form einer Arbeitnehmerüberlassung für den Post- und Botendienst vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Botendienste für das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Referenznummer: 0015-DLG/2025-03.234
Kurze Beschreibung:
Für das LS in Hildesheim soll ein Dienstleistungsvertrag in Form einer Arbeitnehmerüberlassung für den Post- und Botendienst vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Interne Bürobotendienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0015-DLG/2025-03.234
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postdienste 📦
Postleitzahl: 31134
Stadt: Hildesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hildesheim 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juni 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
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Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallkonzept
Vergütung des eingesetzten Personals
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-08 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen einen zentralen Ansprechpartner für dieses Vertragsverhältnis zu benennen und vorzustellen. Zusätzlich ist den Angebotsunterlagen ein Nachweis der Qualifikation des benannten Ansprechpartners sowie der Darstellung der Berufserfahrung einzelner Mitglieder, die den Ansprechpartner zur Auftragsdurchführung befähigt, beizufügen. Die Befähigung zur Auftragsdurchführung ist gegeben, wenn mindestens ein Mitglied bei einem vergleichbaren Projekt mit Bezug auf die hier ausgeschriebene Leistung als zentraler Ansprechpartner tätig gewesen ist. Die benannte Person ist im Falle eines Vertragsschlusses vom Auftragnehmer als zentraler Ansprechpartner einzusetzen. Ebenfalls hat der Bieter durch Vorlage einer Eigenerklärung mit Abgabe seiner Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass mindestens ein festangestellter Beschäftigter über eine abgeschlossene relevante verwaltungsnahe Ausbildung wie z.B. Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte/-r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, aus dem kaufmännischen Bereich oder der Postdienstleistung verfügt. Der Bieter hat den entsprechenden Mitarbeiter mit dieser Qualifikation im Bereich der Poststelle einzusetzen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung mit Abgabe seiner Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Zusätzlich hat der Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung mit Abgabe der Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er die Durchführung der Post- und Botendienste innerhalb der im Konzept angegebenen Zeiten gewährleistet. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 2 Abs. 5 AÜG verfügt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter-nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat bis zum Angebotsfristende ein Ausfallkonzept einzureichen. In diesem muss der Bieter darstellen, wie er die Durchführung der Post- und Botendienste bei nicht planbaren Ausfällen (z. B. Krankheit) seines Personals sicherstellt. Zusätzlich muss der Bieter angeben, innerhalb welchen Zeitraums er die Durchführung der Post- und Botendienste gewährleisten bzw. sicherstellen kann, wenn Personal kurzfristig (nicht planbar) ausfällt (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen auf einer Eigenerklärung anzugeben, ob er seine Mitarbeiter/innen über dem derzeit gültigen Mindestlohn (vgl. Ziffer 1.8. dieser Leistungsbeschreibung) vergütet. Eine Angabe zur Höhe des gezahlten Stundenlohns muss nicht erfolgen (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Die Regelungen gem. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zur Arbeitnehmerüberlassung sind zu beachten.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nationale Registrierungsnummer: 03-0110000000-59
Postleitzahl: 31134
Postort: Hildesheim
Region: Hildesheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de 📧
Telefon: 0511 89848 215 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHP5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHP5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHP5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Maximale Verlängerungen: 2
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHP5
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 048-155386 (2025-03-07)
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