Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026

Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle

Los 1 - Briefsendungen (national und international); Los 2 - förmliche Postzustellungausträge (PZA); Los 3 - Pakete (national und international)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-05 Auftragsbekanntmachung
2025-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
Referenznummer: 10.01/01/2025
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Briefsendungen (national und international); Los 2 - förmliche Postzustellungausträge (PZA); Los 3 - Pakete (national und international)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1 - Briefsendungen (national und international)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Briefsedungen. Jahresaufkommen ca. 118.500 Stück
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
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Postleitzahl: 39576
Stadt: Stendal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stendal 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Informationsabgleich
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rücklaufzeit Briefe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zustellzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2 - förmliche Postzustellungaufträge
Beschreibung der Beschaffung:
Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Jahresaufkommen ca. 10.000 Stück.
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste 📦
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rücklaufzeit Postzustellungauftrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Niederlegungsstellen Postzustellungsauftrag
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Los 3 - Pakete (national und international)
Beschreibung der Beschaffung:
Abholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Paketen. Jahresaufkommen ca. 1.050 Stück.
Produkte/Dienstleistungen: Paketpostdienste 📦
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rücklaufzeit Pakete
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 02.06.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-11 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 02.06.2025 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen erfolgen gemäß einschlägiger vergaberechtlicher Rechtsgrundlagen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften haben it ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben. Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Inhalt: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Angaben zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Angabe zur Entgeltgenehmigung. Angabe zu Referenzen (Ausführung von 3 vergleichbarer Leistungen) bei einem öffentlichen Auftraggeber in den letzten 3 Jahren mit Nettoumsatzvolumen von mindestens für Los 1: 78.000 €/Jahr; für Los 2: 26.000 €/Jahr und Los 3: 5.000 €/Jahr).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter 3 Referenzen öffentlicher Auftraggeber mit einem Nettoumsatzvolumen für Los 1 i.H.v. 78.000 €/Jahr, Los 2 i.H.v. 26.000 €/Jahr, Los 3 i.H.v. 5.000 € mit mindestens Angabe von Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum einzureichen. Die Referenzen sind nur für das Los / die Lose einzureichen für das / die das wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Sollte eine Referenz für mehrere Lose zutreffend sein, wird diese für die zutreffenden Lose gewertet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen gemeinsam zu erbringen.
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Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) ist auf gesondertes Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung bei §§ 36,47 VgV - Angabe Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) für die Eignungsverleiher einzureichen und die Eignungsleihe mittels Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 anzuzeigen und die Namen der Eignungsverleiher zu benennen. Gemäß § 47 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, die vom Bieter als Eignungsverleiher benannt wurden, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sofern die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung vorgelegt wird, müssen alle für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben daraus hervorgehen. Sofern ein Unternehmen, das als Eignungsverleiher benannt wurde, nicht die erforderliche Eignung besitzt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss dieses ersetzt werden. Sofern ein Unternehmen als Eignungsverleiher benannt wurde, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss dieses ersetzt werden.
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Die Eignung, kann durch die Eigenerklärung zur Eignung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (gem. § 50 VgV) mit allen zur Eignungsprüfung benannten Angaben oder auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleihern mit dem Angebot einzureichen. Unterauftragnehmer erfüllen die gestellten Eignungsanforderungen, wenn das Zertifikat eines v.g. Präqualifizierungssystems auf gesondertes Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht wird. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzureichen.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235 einzureichen und die Namen der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe zu benennen; auf gesondertes Verlangen ist die Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung bei §§ 36, 47 VgV - Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB) zu erbringen. Gemäß § 36 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen einzureichen: >Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/ Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen _Verordnung (EU) 2022/576. >Verpflichtung Wahrung Postgeheimnis und Datenschutz > Einhaltung Vorgaben Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz. Darüber hinaus ist von jedem Bieter/ Mitglied einer Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen eine Eingenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA zu einem von der Vergabestele bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Die Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei, sie kann vorab eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1264765,1037/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: nach den einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen. §§ 123, 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Postansschrift: Hospitalstr. 1-2
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Region: Stendal 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de 📧
Telefon: +49 3931 607973 📞
Fax: +49 3931 607948 📠
URL: https://www.landkreis-stendal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1969f2dfff0-294d762dfa3dd9b8 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfristen: 01.01.2026 - 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
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Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 088-292685 (2025-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Fahrzeugkategorie: M1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung: Zustelleistungen außerhalb Sachsen-Anahlt und Ostniedersachsen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Zustelleistungen außerhalb Sachsen-Anahlt und Ostniedersachsen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Marketing Service Magdeburg KG
Nationale Registrierungsnummer: DE291488362
Postanschrift: Bahnhofstraße 17
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: michael.dauksch@biberpost.de 📧
Telefon: +49 3915999381 📞
Fax: +49 391-5999-343 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002

3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 292685-2025

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 167-572116 (2025-09-01)
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