Auftragsbekanntmachung (2025-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen
Reference number: ZR3-1133-2025-009-11-BI2
Kurze Beschreibung:
“Sortierung und Anlieferung der Brief- und Pressesendungen für den Deutschen Bundestag (Postdienstleistungen)”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgabe, die täglich im Postfach des Briefzentrums 10 der Deutschen Post AG ankommenden Brief- und Pressesendungen, welche...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgabe, die täglich im Postfach des Briefzentrums 10 der Deutschen Post AG ankommenden Brief- und Pressesendungen, welche für den Deutschen Bundestag in Berlin bestimmt sind, im Frühdienst mit seinem Batterieelektrofahrzeug (im Sinne von § 2 Nummer 2 des Elektromobilitätsgesetzes) abzuholen. Die Postendungen sind bürotäglich frühestmöglich (derzeit ab 7:00 Uhr) vom Briefzentrum 10 der Deutschen Post AG, Eresburgstraße 21, 12103 Berlin abzuholen. Die Postsendungen sortiert der Auftragnehmer in seinen Betriebsräumen und liefert diese mit seinem Batterieelektrofahrzeug (im Sinne von § 2 Nummer 2 des Elektromobilitätsgesetzes) an die Verwendungsstelle der Verwaltung des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte.
Für die nach dem Verteilerschlüssel der Abgeordneten sortierten Briefsendungen und Pressesendungen sowie für unsortierte Postsendungen der Verwaltung und ihrer Gremien gelten die Fristvorgaben der Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung. Der Vertrag erfasst keine anderen Postsendungsarten. Im Regelfall erfolgt die Lieferung tagesgleich bis spätestens 13:00 Uhr.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für den Transport der Postsendungen muss der Auftragnehmer gemäß § 4 Absatz 1 Postgesetz (PostG) im digitalen Verzeichnis von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) aufgeführt sein. Die Eintragung in das Anbieterverzeichnis beziehungsweise die Antragsstellung bei der Bundesnetzagentur vor mehr als vier Wochen ohne Feststellung von Versagungsgründen (§ 4 Abs. 3 PostG) ist vom Auftragnehmer mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Sie ist über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
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Zusätzliche Informationen:
“Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der...”
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e- Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-16 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis beziehungsweise die Antragsstellung bei der Bundesnetzagentur für die Erbringung von Postdienstleistungen vor mehr als vier Wochen ohne Feststellung von Versagungsgründen (§ 4 Abs. 3 PostG - Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist der Nachweis für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
Hinweise:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Auftraggeberin wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung), soweit er den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung), soweit er den Tätigkeitsbereich der Postdienste und Kurierdienstleistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 450.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Es müssen jahresdurchschnittlich mindestens fünf Postfachkräfte, zwei Zusteller oder Sortierer, ein Kraftfahrer sowie ein Gruppenleiter oder Vorarbeiter beschäftigt worden sein. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Leistungserbringung von Postdienstleistungen; entweder über Postsortierung oder über Zustelldienste (Kurierdienst/Botendienst). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Eigenerklärung über Anzahl und Art der Fahrzeuge im Fuhrpark (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Es müssen sich mindestens zwei Batterieelektrofahrzeuge im Sinne von § 2 Nummer 2 des Elektromobilitätsgesetzes (in der Größe Mercedes Benz Sprinter oder vergleichbar) im Fahrzeugbestand des Bieters befinden. Dies ist bei Angebotsabgabe durch Vorlage entsprechender Kauf-/Leasingverträge, Zertifikate oder anderer geeigneter Nachweise zu belegen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Vorlage eines ausgearbeiteten Personalmanagementkonzeptes, aus dem der geplante Personaleinsatz für die hier ausgeschriebene Leistung ersichtlich wird (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur
Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für
die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
“Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der...”
Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e- Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 053-169946 (2025-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-20) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutschepost Inhaus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 6801
Postanschrift: Sträßchensweg 10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dpihs.ausschreibung.management@deutschepost.de📧
Telefon: +49 22852020📞
Fax: +49 22852020 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 118-402771 (2025-06-20)