Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PRM Service und Erste-Hilfe-Station
Referenznummer: T142447
Kurze Beschreibung:
Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: T142447
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Keine
Hauptstandort oder Erfüllungsort: See documentation
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Verlängerungsoption beträgt 2 x 1 Jahr, oder 1 x 2 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-24 22:00:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können von der Vergabestelle nachgefordert werden.
Beschreibung:
Die positive Sicherheitsprüfung (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durch die für den Flughafen Köln / Bonn zuständige Bezirksregierung, für das für den Einsatz vorgesehene Personal, ist bis zu dem genannten Datum durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Die positive Sicherheitsprüfung (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durch die für den Flughafen Köln / Bonn zuständige Bezirksregierung, für das für den Einsatz vorgesehene Personal, ist bis zu dem genannten Datum durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebshaftpflicht: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen, ist mit der Angebotseinreichung nachzuweisen: 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden 1.000.000 € für Vermögensschäden (dreifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil) 5.500.000 € für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden (einfach maximiert für den Umwelt-Haftpflichtteil) 500.000 € für Schlüsselverlust (zweifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil)) 500.000 € für das Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucher-, Patienten-/Betreuten- und Begleiterhabe (zweifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil) 1.000.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden (dreifach maximiert für den Be-triebs-Haftpflichtteil)
Betriebshaftpflicht: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen, ist mit der Angebotseinreichung nachzuweisen: 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden 1.000.000 € für Vermögensschäden (dreifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil) 5.500.000 € für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden (einfach maximiert für den Umwelt-Haftpflichtteil) 500.000 € für Schlüsselverlust (zweifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil)) 500.000 € für das Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucher-, Patienten-/Betreuten- und Begleiterhabe (zweifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil) 1.000.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden (dreifach maximiert für den Be-triebs-Haftpflichtteil)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidationen: Eine Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidationen ist mit der Angebotsabgabe abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung (KK und Berufsgenossenschaften): Eine Bescheinigung (Nachweis) ist vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Auskunft Gewerbezentralregister: Aktueller Auszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Der Auszug ist mit dem Angebot einzureichen.
Auskunft Gewerbezentralregister: Aktueller Auszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Der Auszug ist mit dem Angebot einzureichen.
Unternehmenstätigkeit: Aktueller Auszug oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Der Auszug ist mit dem Angebot einzureichen.
Unternehmenstätigkeit: Aktueller Auszug oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Der Auszug ist mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Die Ausführung von drei Referenzen, mit Bezug zum Auftragsgegenstand, aus den vergangenen drei Jahren, ist mit der Angebotsabgabe darzustellen. Inhaltlich sind dabei die nachfolgenden Inhalte auszuführen: Auftraggeber Auftragswert Leistungsmonat/-jahr (von - bis) Adresse des Auftraggebers Ansprechpartner beim Auftraggeber Telefondurchwahl des Ansprechpartners beim Auftraggeber E-Mail Adresse des Ansprechpartners beim Auftraggeber Kurze Beschreibung des Projektes
Referenzen: Die Ausführung von drei Referenzen, mit Bezug zum Auftragsgegenstand, aus den vergangenen drei Jahren, ist mit der Angebotsabgabe darzustellen. Inhaltlich sind dabei die nachfolgenden Inhalte auszuführen: Auftraggeber Auftragswert Leistungsmonat/-jahr (von - bis) Adresse des Auftraggebers Ansprechpartner beim Auftraggeber Telefondurchwahl des Ansprechpartners beim Auftraggeber E-Mail Adresse des Ansprechpartners beim Auftraggeber Kurze Beschreibung des Projektes
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Rahmenbedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.