- Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck - Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck - Beseitigung und Verwertung der mobil oder stationär erfassten Problemabfälle
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Problemmüllsammlung im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung/Verwertung der Problemabfälle
Referenznummer: AWB-8700-6
Kurze Beschreibung:
“- Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe...”
Kurze Beschreibung
- Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Beseitigung und Verwertung der mobil oder stationär erfassten Problemabfälle
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe...”
Beschreibung der Beschaffung
- Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Beseitigung und Verwertung der mobil oder stationär erfassten Problemabfälle
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Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Bieter”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 – 2024)
für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und
Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über die Durchführung von Problemmüllsammlungen (inkl.
Übernahme der Problemabfälle) in den Jahren 2022 bis 2024 in mindestens drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über die Durchführung von Problemmüllsammlungen (inkl.
Übernahme der Problemabfälle) in den Jahren 2022 bis 2024 in mindestens drei Gebietskörperschaften.
- Beschreibung der Organisation der Sammlung von Problemmüllsammlung (stationär / mobil)
inkl. der vorgesehenen Fahrzeugtechnik.
- Eigenerklärung bezüglich der für die gesamte Leistungserbringung erforderlichen Befähigungen
und Genehmigungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung der Organisation der Sammlung von Problemmüllsammlung
(stationär / mobil) inkl. der vorgesehenen Fahrzeugtechnik”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG)”
“Eine Nachforderung
von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Angebote von Bietern, die zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht...”
Eine Nachforderung
von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen. Angebote von Bietern, die zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle
geforderten Unterlagen enthalten, werden nicht
zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die
ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs.
2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb
einer bestimmten Frist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, sofern sie nicht die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs.
3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist
nachzureichen oder zu vervollständigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Nationale Registrierungsnummer: e0e38f61-93df-4422-8008-9ee5ab2de521
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 080-266322 (2025-04-23)