Subject of the procurement is to purchase one commercially available second-hand oceangoing offshore supply vessel (OSV). The OSV must have accommodation for at least 48 persons (including crew) und must have enough space on the after deck for 6x20 ft containers with a total load of 100t. The procurement includes: - one ocean going OSV with equipment - vessel and material documentation - a training for 10 persons (training on the job) for at least 3 weeks (Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von einem gebrauchten, marktverfügbaren Offshore Supply Vessel OSV). Dieser muss über Unterkünfte für mindestens 48 Personen (einschließlich der Besatzung) und über ausreichend Platz auf dem Achterdeck für mindestens 6x20' Container mit einer Gesamtlast von 100t verfügen. Die Beschaffung beinhaltet: - ein Offshore Supply Vessel mit Ausrüstung - Schiffs- und Material Dokumentation - einer Ausbildung für 10 Personen (Ausbildung am Arbeitsplatz) für mindestens 3 Wochen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Procurement of one diving or plattform support vessel (Beschaffung Taucherschulboot)
Referenznummer: Q/S2BM/QA175/PA680
Kurze Beschreibung:
“Subject of the procurement is to purchase one commercially available second-hand oceangoing offshore supply vessel (OSV).
The OSV must have accommodation...”
Kurze Beschreibung
Subject of the procurement is to purchase one commercially available second-hand oceangoing offshore supply vessel (OSV).
The OSV must have accommodation for at least 48 persons (including crew) und must have enough space on the after deck for 6x20 ft containers with a total load of 100t.
The procurement includes:
- one ocean going OSV with equipment
- vessel and material documentation
- a training for 10 persons (training on the job) for at least 3 weeks
(Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von einem gebrauchten, marktverfügbaren Offshore Supply Vessel OSV).
Dieser muss über Unterkünfte für mindestens 48 Personen (einschließlich der Besatzung) und über ausreichend Platz auf dem Achterdeck für mindestens 6x20' Container mit einer Gesamtlast von 100t verfügen.
Die Beschaffung beinhaltet:
- ein Offshore Supply Vessel mit Ausrüstung
- Schiffs- und Material Dokumentation
- einer Ausbildung für 10 Personen (Ausbildung am Arbeitsplatz) für mindestens 3 Wochen
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Taucherschiffe📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“One diving or plattform support vessel
(ein Taucherschulboot)”
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer, Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:0228 9499-0
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 047-150958 (2025-03-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 13:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 071-234550 (2025-04-09)