Programmierarbeiten SMART DigitalPakt

Universität Duisburg-Essen

Programmierarbeiten am SMART DigitalPakt

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierarbeiten SMART DigitalPakt
Referenznummer: 12-25-01 DC
Kurze Beschreibung: Programmierarbeiten am SMART DigitalPakt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 12-25-01 DC
Beschreibung der Beschaffung:
Beauftragung eines Unternehmens für die Durchführung der Programmierarbeiten, Entwicklung und Erprobung eines bundesländerübergreifenden, verstehensorientierten Diagnose-Tools, dem "digitalen formativen Assessment-Tool SMART.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 14 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-28 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-28 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzlich werden fehlende Unterlagen nachgefordert, insbesondere bevor es zu einem Ausschluss kommt. Leistungabezogene Unterlagen, die für die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen z.B Konzepte werden nicht nachgefordert und diese sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Reichen Sie uns min. ein Referenzprojekt zur Erfahrungen mit Entwicklung und Erprobung eines verstehensorientierten Diagnose-Tools ein. Die Referenz soll als Beleg für die die Qualifikationen Komplexität, zeitlicher Aufwand, und Themengleichheit dienen. Sollte eine Referenz nicht alle Qualifikationen abdecken, so reichen Sie für die entsprechenden Qualifikationen ebenfalls Referenzen ein. Geben Sie im Referenzbogen 12-25-01 DC an, für welche Qualifikation die Referenz dient, indem Sie das entsprechende Häkchen setzen. Es müssen alle Qualifikationen durch min. ein Referenzprojekt erfüllt werden. Für die Beschreibung der Referenzprojekte steht Ihnen der Platz im Formular zur Verfügung. Sollte der Platz nicht ausreichend sein, nutzen Sie ein Folgeblatt. Sollte eine Referenz mehrere Qualifikationen erfüllen, füllen Sie den Referenzbogen für die entsprechende Qualifikation ebenfalls aus. Nachzuweisen ist die Erfahrung durch mindestens ein Projektbeispiel aus den letzten drei Jahren. Die Angaben zu den Referenzen beinhalten den Auftraggeber, Auftragszeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg. Die Kontaktdaten der Referenzgeber sollen benannt werden (Name des Ansprechpartners, Name des Unternehmens, Anschrift, E-MailAdresse und Telefonnummer). Die personenbezogenen Kontaktdaten sind nur mit dem Einverständnis der Referenzgeber einzureichen. Ansonsten hinterlegen Sie bitte nur das Unternehmen und die entsprechende Abteilung. Sofern die angegebenen Referenzen im Rahmen der Überprüfung negativ auffallen, wird der Bieter ausgeschlossen und das Angebot nicht berücksichtigt.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 13 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Formular 521 ist bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Erläuterung: Das Unternehmen
darf nicht zahlungsunfähig sein, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden sein, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuch
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs.
darf nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs.
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs.
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs.
darf nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben..
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs.
ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und diesbezüglich liegen keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachkommt, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben
darf nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden.
ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und diesbezüglich liegen keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachkommt, dass sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet haben.
darf nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Duisburg-Essen
Nationale Registrierungsnummer: DE811272995
Postanschrift: Forsthausweg 2
Postleitzahl: 47057
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Einkauf
E-Mail: einkauf@uni-due.de 📧
Telefon: +49 2033790 📞
Fax: +49 2033791217 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYTHDN5DM9/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYTHDN5DM9 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQYTHDN5DM9 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 33 Tage
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYTHDN5DM9 Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. 0NW050/S01-331 VMS 12.1.0.0123 | © 2025 COSINEX
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 040-128493 (2025-02-25)