Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-28.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung › Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
- • Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste › Unternehmens- und Managementberatung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-07-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-08-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-08-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Postleitzahl: 99096
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-28 08:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Referat 51 | Baurecht, Liegenschaften und Vergabe
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: katja.frischmuth@tmdi.thueringen.de 📧
Telefon: +49 (0) 361 57-4111436 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=790590 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=782506 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 144-499045 (2025-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Referenznummer:
75258/2025
Kurze Beschreibung:
Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
75258/2025
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Postleitzahl: 99096
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-28 08:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb der bestimmten Frist vorzulegen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister sowie Mitteilung der Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens
----
3) Erklärung zur Gewerbeanmeldung, -erlaubnis
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Vereinsregister;
5) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6) Nachweis zur persönlichen Befähigung der Berufsausübung gem. §§ 122 II Nr. 1 GWB, 44 VgV für jedes der drei Personalprofile, die für die Ausführung vorgesehen sind:
Angaben zur Qualifikation, die für die ausgeschriebene Aufgabe relevant sind.
Das Unterbleiben der Vorlage einer der vorgenannten Erklärungen Nr. 1 ─ 6 wird wie das Nichtvorhandensein derjenigen Eintragung gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. Handelsregisterauszug, ersetzt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Betriebstätte, Versicherungssumme (mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und sonstige Schäden) und Zeitraum,
(2) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet,
(3) Erklärung über die Unbedenklichkeit des Finanzamtes, über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
(4) Erklärung über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigen versichert sind.
Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 4 wird wie das Vorliegen negativer Umstände, z. B. das Vorliegen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens, Nichtvorhandensein einer Haftpflichtversicherung, etc., gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. des zuständigen Insolvenzgerichts oder Finanzamts, ersetzt werden.
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(1) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen;
(2) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter die unterzeichnete Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtung vorzulegen.
Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 2 wird als Eignungsmangel gewertet und führt zum Ausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben:
• Arbeitstitel des Projekts,
• Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte,
• Rolle im Projekt,
• Durchführungszeitraum,
• Umfang der Projekttage,
• Ansprechperson mit Kontaktdaten.
Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 9 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Auszuschließen sind Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden haben.
⎯ § 298 StGB, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
---
---
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. beim
Wettbewerbsregister anfordern.
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Weiterhin darf kein rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre mit einer Ahndung von mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen vorliegen, hervorgerufen durch die Verwirklichung eines der nachfolgenden Straftatbestände:
⎯ § 132a StPO, Vorläufiges Berufsverbot,
⎯ § 70 StGB, Anordnung des Berufsverbots,
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⎯ § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung,
- § 89c StGB, Terrorismusfinanzierung
⎯ § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,
⎯ § 12a StGB, Bildung terroristischer Vereinigungen,
⎯ § 129b StGB, kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland,
⎯ § 108e StGB, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern,
⎯ § 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr,
⎯ § 333 StGB, Vorteilsgewährung,
⎯ § 334 StGB, besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung,
⎯ § 335a StGB, Ausländische und internationale Bedienstete,
⎯ Artikel 2 § 2 IntBestG, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr,
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⎯ § 232 StGB, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung,
⎯ § 233 StGB, Ausbeutung der Arbeitskraft,
⎯ § 233a StGB, Förderung des Menschenhandels
⎯ § 263 StGB, Betrug,
⎯ § 264 StGB, Subventionsbetrug,
⎯ § 265b StGB, Kreditbetrug,
⎯ § 266 StGB, Untreue,
⎯ § 266a StGB, Vorenthaltung und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
⎯ § 267 StGB, Urkundenfälschung,
⎯ § 268 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen,
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⎯ § 242 StGB, Diebstahl,
⎯ § 246 StGB, Unterschlagung,
⎯ § 253 StGB, Erpressung,
⎯ §§ 283-283d StGB, Insolvenzstraftaten,
⎯ § 370 AO, Steuerhinterziehung,
⎯ § 35 GewO, Gewerbeuntersagung wegen Unzulässigkeit
⎯ § 306 StGB, Brandstiftung,
⎯ §§ 324, 324a StGB, Gewässer- und Bodenverunreinigung,
⎯ § 326 StGB, Unerlaubter Umgang mit Abfällen,
Weiterhin gab es innerhalb der letzten zwei Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße, wegen eines Verstoßes nach
• § 19 MiLoG, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge,
• § 98c AufenthG, Ausschluss von der Vergabe öffentliche Aufträge oder
• § 21 I i. V. m. § 23 AentG, Bußgeldvorschriften.
Es liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vor, die insbesondere einen Ausschluss nach
• § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen,
• § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder
• § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III
rechtfertigen.
Der Ausschluss kann nur vermieden werden, wenn andere Unternehmen die Leistung nicht in gleicher Qualität erbringen können und hinsichtlich der genannten Straftaten zwingende Gründe, im Übrigen überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Ausnahme rechtfertigen respektive, wenn besondere Umstände nachgewiesen sind, aufgrund deren feststeht, dass der Verstoß die Eignung des Unternehmens nicht in Frage stellt. Weiterhin verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Sicherstellung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens geltenden Vorgaben durch ihre Nachunternehmer.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Nationale Registrierungsnummer:
16901001-0001-62
Abteilung: Referat 51 | Baurecht, Liegenschaften und Vergabe
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: katja.frischmuth@tmdi.thueringen.de 📧
Telefon: +49 (0) 361 57-4111436 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=790590 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=782506 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden.
1. Eignungsnachweis
Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen.
Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters.
Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen.
a) Eigenerklärung (EE)
Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen.
b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden.
c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung
Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können.
Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass
• die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen;
• die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters;
• alle im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung noch Gültigkeit innehaben. Gegebenenfalls stellt die Vergabestelle zusätzliche Anforderungen an die Gültigkeit der Nachweise; sie wird auf diesen Umstand in den Vergabeunterlagen gesondert hinweisen. Abgelaufene Nachweise ─ bspw. solche, die unterjährig ihre Gültigkeit verloren haben ─ werden von der Vergabestelle nicht anerkannt. Dies geschieht unabhängig eines eventuellen Hinweises der zuständigen Präqualifizierungsstelle über den Ablauf der Gültigkeit der Nachweise an den Bieter. Unklarheiten bezüglich der zeitlichen Geltungsdauer der Nachweise gehen zu Lasten des Bieters. Solche abgelaufenen Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen;
• die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise in deutscher Sprache verfasst sind. Anderssprachige Nachweise werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. Solche Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen.
2. Leistungsnachweis
Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben:
• Arbeitstitel des Projekts,
• Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte,
• Rolle im Projekt,
• Durchführungszeitraum,
• Umfang der Projekttage,
• Ansprechperson mit Kontaktdaten.
Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung.
Die Angebotsabgabe beim AG ist nur elektronisch möglich. Eine Registrierung auf der E-Vergabeplattform ist daher Voraussetzung.
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Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer:
16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMDI gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das TMDI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 144-499045 (2025-07-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04)
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e8b9161d-81e4-43ac-80f1-a86894d50a93-02
Quelle: OJS 2025/S 149-515196 (2025-08-04)
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden.
1. Eignungsnachweis
Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen.
Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters.
Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen.
a) Eigenerklärung (EE)
Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen.
b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden.
c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung
Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können.
Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass
• die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen;
• die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters;
• alle im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung noch Gültigkeit innehaben. Gegebenenfalls stellt die Vergabestelle zusätzliche Anforderungen an die Gültigkeit der Nachweise; sie wird auf diesen Umstand in den Vergabeunterlagen gesondert hinweisen. Abgelaufene Nachweise ─ bspw. solche, die unterjährig ihre Gültigkeit verloren haben ─ werden von der Vergabestelle nicht anerkannt. Dies geschieht unabhängig eines eventuellen Hinweises der zuständigen Präqualifizierungsstelle über den Ablauf der Gültigkeit der Nachweise an den Bieter. Unklarheiten bezüglich der zeitlichen Geltungsdauer der Nachweise gehen zu Lasten des Bieters. Solche abgelaufenen Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen;
• die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise in deutscher Sprache verfasst sind. Anderssprachige Nachweise werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. Solche Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen.
2. Leistungsnachweis
Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben:
• Arbeitstitel des Projekts,
• Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte,
• Rolle im Projekt,
• Durchführungszeitraum,
• Umfang der Projekttage,
• Ansprechperson mit Kontaktdaten.
Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung.
Die Angebotsabgabe beim AG ist nur elektronisch möglich. Eine Registrierung auf der E-Vergabeplattform ist daher Voraussetzung.
Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG (Datei "Eigenerklärung ThürVgG") ist verpflichtend mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S.3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung ist ausgeschlossen.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e8b9161d-81e4-43ac-80f1-a86894d50a93-02
Quelle: OJS 2025/S 149-515196 (2025-08-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-27)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 08:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-09-08 08:01:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b35d1cd6-d82d-4938-af9b-d7e0cdc2d302-01
Quelle: OJS 2025/S 164-560539 (2025-08-27)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 08:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-09-08 08:01:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b35d1cd6-d82d-4938-af9b-d7e0cdc2d302-01
Quelle: OJS 2025/S 164-560539 (2025-08-27)
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