Leistungen der Projektsteuerung für TU Neubau Physik/CYPHOR Referenznummer der Bekanntmachung: VM_25086_VgV_O_Syn Beschreibung der Baumaßnahme Für die Technischen Universität Berlin soll ein Laborgebäude für den Fachbereich Physik neu gebaut werden, welches als 91-b-Maßnahme mit Bundesfördermittel anteilig mitfinanziert wird. Für den Neubau steht ein dreieckiges Baufeld mit rund 2.020 m² zur Verfügung. 2017 wurde dazu ein Masterplan „TU Campus Ostgelände“ entwickelt sowie ein Bebauungsplan aufgestellt (B-Plan 4-69a „Hertzallee Nord“). Im künftigen Neubau sind komplexe Anforderungen an Luftreinheit, Klimastabilität, weitgehende Reduzierung von Schallimmission sowie Schwingungsübertragung zu gewährleisten. Zu planen ist ein Laborgebäude mit hoch- und höchstinstallierten Experimentalflächen und einem Mindestmaß an Büroflächen. Die Baumaßnahme umfasst eine Nutzfläche von 4.496 m² (NF 1-7), davon 3.331 m² Räume für Produktion, Forschung und Entwicklung (NUF 3). Das Raumprogramm soll in einem Untergeschoss, ca. sechs Obergeschossen sowie einem Technikgeschoss untergebracht werden. Mit Retentionsdach und Solaranlagen wird u. a. der Nachhaltigkeit für eine BNB-Silber Zertifizierung Rechnung getragen. Generalplanungsleistungen werden derzeit parallel über ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen eingekauft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerungsleistungen LP 2-9 -ID25086Syn
Referenznummer: VM_25086_VgV_O_Syn
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Projektsteuerung für TU Neubau Physik/CYPHOR
Referenznummer der Bekanntmachung: VM_25086_VgV_O_Syn
Beschreibung der Baumaßnahme
Für die Technischen Universität Berlin soll ein Laborgebäude für den Fachbereich Physik neu gebaut werden, welches als 91-b-Maßnahme mit Bundesfördermittel anteilig mitfinanziert wird. Für den Neubau steht ein dreieckiges Baufeld mit rund 2.020 m² zur Verfügung. 2017 wurde dazu ein Masterplan „TU Campus Ostgelände“ entwickelt sowie ein Bebauungsplan aufgestellt (B-Plan 4-69a „Hertzallee Nord“). Im künftigen Neubau sind komplexe Anforderungen an Luftreinheit, Klimastabilität, weitgehende Reduzierung von Schallimmission sowie Schwingungsübertragung zu gewährleisten. Zu planen ist ein Laborgebäude mit hoch- und höchstinstallierten Experimentalflächen und einem Mindestmaß an Büroflächen. Die Baumaßnahme
umfasst eine Nutzfläche von 4.496 m² (NF 1-7), davon 3.331 m² Räume für Produktion, Forschung und Entwicklung (NUF 3).
Das Raumprogramm soll in einem Untergeschoss, ca. sechs Obergeschossen sowie einem Technikgeschoss untergebracht werden. Mit Retentionsdach und Solaranlagen wird u. a. der Nachhaltigkeit für eine BNB-Silber Zertifizierung Rechnung getragen. Generalplanungsleistungen werden derzeit parallel über ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen eingekauft.
Leistungen der Projektsteuerung für TU Neubau Physik/CYPHOR
Referenznummer der Bekanntmachung: VM_25086_VgV_O_Syn
Beschreibung der Baumaßnahme
Für die Technischen Universität Berlin soll ein Laborgebäude für den Fachbereich Physik neu gebaut werden, welches als 91-b-Maßnahme mit Bundesfördermittel anteilig mitfinanziert wird. Für den Neubau steht ein dreieckiges Baufeld mit rund 2.020 m² zur Verfügung. 2017 wurde dazu ein Masterplan „TU Campus Ostgelände“ entwickelt sowie ein Bebauungsplan aufgestellt (B-Plan 4-69a „Hertzallee Nord“). Im künftigen Neubau sind komplexe Anforderungen an Luftreinheit, Klimastabilität, weitgehende Reduzierung von Schallimmission sowie Schwingungsübertragung zu gewährleisten. Zu planen ist ein Laborgebäude mit hoch- und höchstinstallierten Experimentalflächen und einem Mindestmaß an Büroflächen. Die Baumaßnahme
umfasst eine Nutzfläche von 4.496 m² (NF 1-7), davon 3.331 m² Räume für Produktion, Forschung und Entwicklung (NUF 3).
Das Raumprogramm soll in einem Untergeschoss, ca. sechs Obergeschossen sowie einem Technikgeschoss untergebracht werden. Mit Retentionsdach und Solaranlagen wird u. a. der Nachhaltigkeit für eine BNB-Silber Zertifizierung Rechnung getragen. Generalplanungsleistungen werden derzeit parallel über ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen eingekauft.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Titel: Projektsteuerungsleistungen LP 2-9
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen der Projektsteuerung LP 2 bis 9
1) Leistungsbild:
Der Umfang der Projektsteuerungsleistung ist der Beschreibung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer delegierten Bauherrenleistungen gemäß „Anlage zu §§ 5 und 6 des Vertrages über Leistungen der Projektsteuerung“ zu entnehmen.
Die Anlage zu §§ 5 und 6 des Vertrages umfasst abschnittsübergreifende Grundleistungen (allgemeine Leistungspflichten) und abschnittsspezifische Grundleistungen (spezifische Leistungspflichten in den Leistungsabschnitten 2-9). Daneben gibt es noch besondere und optionale Leistungen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung für den Leistungsabschnitt 2 – (Vorplanung). Zu den optionalen Leistungen gehören das Vorprüfen von Lösungsansätzen des GP im VgV-Verfahren, das Einrichten, Pflegen und Verwalten einer Projektplattform und die Durchführung von 3 Workshops.
Als Besondere Leistung soll ein Vergabekonzept für Bauleistungen erstellt werden. Dabei sind Vor- und Nachteilen der Ausschreibungsarten von Bauleistungen abzuwägen.
2) Vertragslaufzeit:
Beginn 3. Quartal 2025, Übergabe 1. Quartal 2033 zzgl. 48 Monate LA 9
3) Sonstige Rahmenbedingungen:
Zu den Planungsbeteiligten gehören ein Generalplaner (Leistungen der Objekt-, Tragwerks-, technische Ausrüstungs-, Großgeräte-, Freianlagenplanung, Bauphysik, BNB-Koordination, Brandschutzplanung), und Sonderfachleute (u. a. Logistikplaner, SiGeKo, Prüfingenieure für bautechnische Nachweise).
Leistungen der Projektsteuerung LP 2 bis 9
1) Leistungsbild:
Der Umfang der Projektsteuerungsleistung ist der Beschreibung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer delegierten Bauherrenleistungen gemäß „Anlage zu §§ 5 und 6 des Vertrages über Leistungen der Projektsteuerung“ zu entnehmen.
Die Anlage zu §§ 5 und 6 des Vertrages umfasst abschnittsübergreifende Grundleistungen (allgemeine Leistungspflichten) und abschnittsspezifische Grundleistungen (spezifische Leistungspflichten in den Leistungsabschnitten 2-9). Daneben gibt es noch besondere und optionale Leistungen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung für den Leistungsabschnitt 2 – (Vorplanung). Zu den optionalen Leistungen gehören das Vorprüfen von Lösungsansätzen des GP im VgV-Verfahren, das Einrichten, Pflegen und Verwalten einer Projektplattform und die Durchführung von 3 Workshops.
Als Besondere Leistung soll ein Vergabekonzept für Bauleistungen erstellt werden. Dabei sind Vor- und Nachteilen der Ausschreibungsarten von Bauleistungen abzuwägen.
2) Vertragslaufzeit:
Beginn 3. Quartal 2025, Übergabe 1. Quartal 2033 zzgl. 48 Monate LA 9
3) Sonstige Rahmenbedingungen:
Zu den Planungsbeteiligten gehören ein Generalplaner (Leistungen der Objekt-, Tragwerks-, technische Ausrüstungs-, Großgeräte-, Freianlagenplanung, Bauphysik, BNB-Koordination, Brandschutzplanung), und Sonderfachleute (u. a. Logistikplaner, SiGeKo, Prüfingenieure für bautechnische Nachweise).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Postanschrift: Müller-Breslau-Str. 11-12
Postleitzahl: 10623
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 137 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Zunächst soll nur LP 2 - Vorentwurfsplanung voraussichtlich mit optionalen und besonderen Leistungen beauftragt werden. In einer weiteren Stufe sollen LP 3 bis 5 und zuletzt LP 6 bis 9 beauftragt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Zunächst soll nur LP 2 - Vorentwurfsplanung voraussichtlich mit optionalen und besonderen Leistungen beauftragt werden. In einer weiteren Stufe sollen LP 3 bis 5 und zuletzt LP 6 bis 9 beauftragt werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität / Projektbezogene Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-01 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-01 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-01 13:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-24 13:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 124 F:
III.1. Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €; sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 €.
III. 2. Der Umsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: mindestens 500.000 € je Geschäftsjahr.
III 3. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: mindestens 5 technische Mitarbeiter jahresdurchschnittlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 124 F:
III.1. Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €; sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 €.
III. 2. Der Umsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: mindestens 500.000 € je Geschäftsjahr.
III 3. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: mindestens 5 technische Mitarbeiter jahresdurchschnittlich.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 124 F
Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Referenzen):
Es sind mindestens 2 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre vor Bekanntmachungsveröffentlichung nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sie enthalten mindestens folgende Angaben:
- Aufgabe und Umfang der Leistung (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer))
- Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Gesamtbaukosten brutto in Euro),
- Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Übergabedatum in Monat/Jahr),
- Referenzen bitte mit Angaben zur Gebäudeart, z. B. Laborgebäude, und ggf. zu Reinraumklasse / Schwingungsanforderung VC-Klasse und Kontaktdaten des AG
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, Kontaktdaten des Ansprechpartners
FB 124 F Pkt. 6: Mindestanforderungen zu IV 1.
Anforderung an Referenzen:
- max. Übergabe an Bauherren 10 Jahre vor Bekanntmachungsveröffentlichung
- mind. ab LP 2 beauftragt und 50% der LP 8 müssen erbracht sein vor der Bekanntmachungsveröffentlichung
- mind. HOAI mit Honorarzone IV (für Gebäudeplanung) und Gesamtkosten (KG 200 - 700) von 50 Mio. € (brutto)
- eigenverantwortlich vom Büro erbrachte Projektsteuerungsleistungen
- mind. 1 Referenz ist eine öffentliche Baumaßnahme
- mind. 1 Referenz ist ein hochinstalliertes Laborgebäude mind. ISO 4 oder ein Forschungsbau mit Anforderungen an Schwingungsbegrenzung VC-Klasse mind. C.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Eignungskriterien in Formular IV 124 F
Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Referenzen):
Es sind mindestens 2 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre vor Bekanntmachungsveröffentlichung nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sie enthalten mindestens folgende Angaben:
- Aufgabe und Umfang der Leistung (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer))
- Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Gesamtbaukosten brutto in Euro),
- Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Übergabedatum in Monat/Jahr),
- Referenzen bitte mit Angaben zur Gebäudeart, z. B. Laborgebäude, und ggf. zu Reinraumklasse / Schwingungsanforderung VC-Klasse und Kontaktdaten des AG
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, Kontaktdaten des Ansprechpartners
FB 124 F Pkt. 6: Mindestanforderungen zu IV 1.
Anforderung an Referenzen:
- max. Übergabe an Bauherren 10 Jahre vor Bekanntmachungsveröffentlichung
- mind. ab LP 2 beauftragt und 50% der LP 8 müssen erbracht sein vor der Bekanntmachungsveröffentlichung
- mind. HOAI mit Honorarzone IV (für Gebäudeplanung) und Gesamtkosten (KG 200 - 700) von 50 Mio. € (brutto)
- eigenverantwortlich vom Büro erbrachte Projektsteuerungsleistungen
- mind. 1 Referenz ist eine öffentliche Baumaßnahme
- mind. 1 Referenz ist ein hochinstalliertes Laborgebäude mind. ISO 4 oder ein Forschungsbau mit Anforderungen an Schwingungsbegrenzung VC-Klasse mind. C.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern eine Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen nach ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen.
1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig.
2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Sofern eine Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen nach ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen.
1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig.
2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden.
6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 104-350869 (2025-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerungsleistungen LP 2-9
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen der Projektsteuerung für TU Neubau Physik/CYPHOR
Referenznummer der Bekanntmachung: VM_25086_VgV_O_Syn
Beschreibung der Baumaßnahme
Für die Technischen Universität Berlin soll ein Laborgebäude für den Fachbereich Physik neu gebaut werden, welches als 91-b-Maßnahme mit Bundesfördermittel anteilig mitfinanziert wird. Für den Neubau steht ein dreieckiges Baufeld mit rund 2.020 m² zur Verfügung. 2017 wurde dazu ein Masterplan „TU Campus Ostgelände“ entwickelt sowie ein Bebauungsplan aufgestellt (B-Plan 4-69a „Hertzallee Nord“). Im künftigen Neubau sind komplexe Anforderungen an Luftreinheit, Klimastabilität, weitgehende Reduzierung von Schallimmission sowie Schwingungsübertragung zu gewährleisten. Zu planen ist ein Laborgebäude mit hoch- und höchstinstallierten Experimentalflächen und einem Mindestmaß an Büroflächen. Die Baumaßnahme
umfasst eine Nutzfläche von 4.496 m² (NF 1-7), davon 3.331 m² Räume für Produktion, Forschung und Entwicklung (NUF 3).
Das Raumprogramm soll in einem Untergeschoss, ca. sechs Obergeschossen sowie einem Technikgeschoss untergebracht werden. Mit Retentionsdach und Solaranlagen wird u. a. der Nachhaltigkeit für eine BNB-Silber Zertifizierung Rechnung getragen. Generalplanungsleistungen werden derzeit parallel über ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen eingekauft.
Leistungen der Projektsteuerung für TU Neubau Physik/CYPHOR
Referenznummer der Bekanntmachung: VM_25086_VgV_O_Syn
Beschreibung der Baumaßnahme
Für die Technischen Universität Berlin soll ein Laborgebäude für den Fachbereich Physik neu gebaut werden, welches als 91-b-Maßnahme mit Bundesfördermittel anteilig mitfinanziert wird. Für den Neubau steht ein dreieckiges Baufeld mit rund 2.020 m² zur Verfügung. 2017 wurde dazu ein Masterplan „TU Campus Ostgelände“ entwickelt sowie ein Bebauungsplan aufgestellt (B-Plan 4-69a „Hertzallee Nord“). Im künftigen Neubau sind komplexe Anforderungen an Luftreinheit, Klimastabilität, weitgehende Reduzierung von Schallimmission sowie Schwingungsübertragung zu gewährleisten. Zu planen ist ein Laborgebäude mit hoch- und höchstinstallierten Experimentalflächen und einem Mindestmaß an Büroflächen. Die Baumaßnahme
umfasst eine Nutzfläche von 4.496 m² (NF 1-7), davon 3.331 m² Räume für Produktion, Forschung und Entwicklung (NUF 3).
Das Raumprogramm soll in einem Untergeschoss, ca. sechs Obergeschossen sowie einem Technikgeschoss untergebracht werden. Mit Retentionsdach und Solaranlagen wird u. a. der Nachhaltigkeit für eine BNB-Silber Zertifizierung Rechnung getragen. Generalplanungsleistungen werden derzeit parallel über ein VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen eingekauft.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VM_25086_VgV_O_Syn
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-04 📅
Titel: Projektsteuerungsleistungen LP 2-9
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: IBPM Gesellschaft für interd. Bauprojektmanagement
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBPM Gesellschaft für interd. Bauprojektmanagement
Nationale Registrierungsnummer: DE199452236
Postanschrift: Fasanenstraße 71
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ibpm-online.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 350869-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: keine Angaben
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 187-636602 (2025-09-29)