Projektträgerschaft Förderlinie Digitalisierung zur Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ eine Projektträgerschaft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft Förderlinie Digitalisierung zur Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms
Referenznummer: 2025CPE000004
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ eine Projektträgerschaft.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 953f54d3-56fc-4ca0-bf1a-f1b6cc72b07a
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80538
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Projektträgerschaft Förderlinie Digitalisierung zur Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 154 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-01 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/bce56829-a554-4dfd-a675-2bbf6e4dc051/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektträgerschaft im Bereich Information und Kommunikation und Elektronische Systeme, vgl. insbesondere die geforderten Referenzprojekte gem. EU-Bekanntmachung) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestjahresumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mind. 26 Mio. EUR betragen. Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind: Die Angaben zu den Jahresumsätzen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand: „Abwicklung von Förderprogrammen, die nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation genehmigt oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation freigestellt sind/waren bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022) erbracht worden sind, insbesondere - Bewertung von Projektskizzen und deren Priorisierung auf Basis der Bekanntmachungen - betriebswirtschaftliche und fachliche Prüfung von Forschungsprojekten inkl. Vor-Ort-Prüfungen - Technologische Bewertung von Digitalisierungs- und deren Querschnittstechnologien“ Mindestvoraussetzung für die Referenzen: Mindestens eine Referenz muss aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik und mindestens eine Referenz aus dem Be-reich Elektronische Systeme stammen. In den genannten Bereichen hat der Bieter Erfahrung und Fachkunde in folgenden Themenfeldern nachzuweisen: - Informations- und Kommunikationstechnik (IUK): - Künstliche Intelligenz – Data Science - Kommunikationstechnologien - IT-Sicherheitstechnologien - Elektronische Systeme: - Mikroelektronik und Systemintegration - Sensorik, Aktorik und Leistungselektronik - KI-Hardware und digitale Entwicklungsmethoden
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Nachweis eines zertifizierten
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist, dass der Bewerber gem. § 46 Abs. 2 VgV keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Bewerber potenzieller Antragssteller und/oder Zuwendungsnehmer im Förderbereich Digitalisierung ist/war. Hierzu hat der Bewerber eine Eigenerklärung zu Interessenkollisionen abzugeben.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung - Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal gem. Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Nationale Registrierungsnummer: aa22adb2-5384-4a7b-9a56-b4541de3e45a
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921620 📞
Fax: +49 8921622760 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.stmwi.bayern.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/bce56829-a554-4dfd-a675-2bbf6e4dc051 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/bce56829-a554-4dfd-a675-2bbf6e4dc051 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung". B) Unterauftragnehmer: Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. C) Fragen zu den Angebotsunterlagen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 01.07.2025, 12:00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen. D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 116-396008 (2025-06-18)