Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ eine Projektträgerschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektträgerschaft Förderlinie Digitalisierung zur Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms
Referenznummer: 2025CPE000004
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ eine Projektträgerschaft.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Digitalisierung zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ eine Projektträgerschaft.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 154
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/bce56829-a554-4dfd-a675-2bbf6e4dc051/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektträgerschaft im Bereich Information und Kommunikation und Elektronische Systeme, vgl. insbesondere die geforderten Referenzprojekte gem. EU-Bekanntmachung) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestjahresumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mind. 26 Mio. EUR betragen.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind:
Die Angaben zu den Jahresumsätzen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand:
„Abwicklung von Förderprogrammen, die nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation genehmigt oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation freigestellt sind/waren bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022) erbracht worden sind, insbesondere
- Bewertung von Projektskizzen und deren Priorisierung auf Basis der Bekanntmachungen
- betriebswirtschaftliche und fachliche Prüfung von Forschungsprojekten inkl. Vor-Ort-Prüfungen
- Technologische Bewertung von Digitalisierungs- und deren Querschnittstechnologien“
Mindestvoraussetzung für die Referenzen:
Mindestens eine Referenz muss aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik und mindestens eine Referenz aus dem Be-reich Elektronische Systeme stammen. In den genannten Bereichen hat der Bieter Erfahrung und Fachkunde in folgenden Themenfeldern nachzuweisen:
- Informations- und Kommunikationstechnik (IUK):
- Künstliche Intelligenz – Data Science
- Kommunikationstechnologien
- IT-Sicherheitstechnologien
- Elektronische Systeme:
- Mikroelektronik und Systemintegration
- Sensorik, Aktorik und Leistungselektronik
- KI-Hardware und digitale Entwicklungsmethoden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist, dass der Bewerber gem. § 46 Abs. 2 VgV keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Bewerber potenzieller Antragssteller und/oder Zuwendungsnehmer im Förderbereich Digitalisierung ist/war. Hierzu hat der Bewerber eine Eigenerklärung zu Interessenkollisionen abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4ce012de-44a4-46ec-9eca-0a626d77e131/suitabilitycriteria
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
- Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal gem. Vergabeunterlagen”
“A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter...”
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer:
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Angebotsunterlagen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 01.07.2025, 12:00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 116-396008 (2025-06-18)