Der Zweck der Anschaffung des Gaskompressors besteht darin, dass Prozessgas von atmosphärischem Druck auf 15 barg zu komprimieren. Das druckbeaufschlagte Gas wird für die Membrantrennanlage benötigt, die für eine effektive Wasserstoffabtrennung bei einem Eingangsdruck von 10 barg arbeitet. Der Kompressor gewährleistet eine konstante und zuverlässige Lieferung von Prozessgas mit dem erforderlichen Druck, um den membranbasierten Wasserstoffreinigungsprozess zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prozessgasverdichter(Process Gas compressor)
Referenznummer: INP-37-2025
Kurze Beschreibung:
“Der Zweck der Anschaffung des Gaskompressors besteht darin, dass Prozessgas von atmosphärischem Druck auf 15 barg zu komprimieren. Das druckbeaufschlagte...”
Kurze Beschreibung
Der Zweck der Anschaffung des Gaskompressors besteht darin, dass Prozessgas von atmosphärischem Druck auf 15 barg zu komprimieren. Das druckbeaufschlagte Gas wird für die Membrantrennanlage benötigt, die für eine effektive Wasserstoffabtrennung bei einem Eingangsdruck von 10 barg arbeitet. Der Kompressor gewährleistet eine konstante und zuverlässige Lieferung von Prozessgas mit dem erforderlichen Druck, um den membranbasierten Wasserstoffreinigungsprozess zu unterstützen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gaskompressoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“keine losweise Vergabe”
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Dauer: 2 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Eigenerklärung gem. §124 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Erklärung KMU gem §10a Abs.4 VgV (EU)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: TEL38558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str.14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 (3855) 885160📞
Fax: +49 (3855) 884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 188-640261 (2025-09-30)