Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernomme-nen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirt-schaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entsprechend qualifiziert ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernomme-nen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Referenznummer: 04513-4/8(2025)
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirt-schaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entsprechend qualifiziert ist.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMFTR und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entsprechend qualifiziert ist.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.” Vergabekriterien
Kriterium:
“Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und...”
Kriterium
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln
sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird ein Mindestumsatz von 100 TEUR pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen. Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 100 TEUR pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen. Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen. Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigten-zahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Kenntnisse und Erfahrungen von Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen Be-reich (z. B. Förderbanken) unter
Nennung der Prüfungsbereiche
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallbürgschaften (Garantiehaftungen)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung und Steuerung von Aufträgen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, mindestens zwei Referenzen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
- Mindestens zweijährige Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen
Bereich (z. B. Förderbanken) unter Nennung der Prüfungsbereiche (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallhaftung / Garantiehaftungen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78_
Postanschrift: Heinemannnstraße 2
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z15.vergabe@bmftr.bund.de📧
URL: https://www.bmbf.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78_
Postanschrift: Heinemannnstraße 2
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z15.vergabe@bmftr.bund.de📧
URL: https://www.bmbf.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 097-328870 (2025-05-20)