Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Referenznummer: 04513-4/2(2025)
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-4/2(2025)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-25 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-25 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister oder anderen Register (Kopie): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister oder anderen Register (Kopie): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 100 TEUR pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen.: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Es wird ein Mindestumsatz von 100 TEUR pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen.: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen.: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 5 Mitarbeitern gefordert. Dies ist durch Erklärung nachzuweisen.: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3).: Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse und Erfahrungen von Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen Bereich (z. B. Förderbanken) unter Nennung der Prüfungsbereiche
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallbürgschaften (Garantiehaftungen)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3).: Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse und Erfahrungen von Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen Bereich (z. B. Förderbanken) unter Nennung der Prüfungsbereiche
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallbürgschaften (Garantiehaftungen)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung und Steuerung von Aufträgen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, mindestens zwei Referenzen)
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung und Steuerung von Aufträgen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, mindestens zwei Referenzen)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Mindestens zweijährige Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen Bereich (z. B. Förderbanken) unter Nennung der Prüfungsbereiche (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallhaftung / Garantiehaftungen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Mindestens zweijährige Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich Sonderprüfungen (z. B. Überprüfung von Garantieinanspruchnahmen und/oder Ausfallhaftungen) im Öffentlichen Bereich (z. B. Förderbanken) unter Nennung der Prüfungsbereiche (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Banken (für mind. eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Ausfallhaftung / Garantiehaftungen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Kapelle - Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=752049🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=752049🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78_
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 035-110154 (2025-02-18)