Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt in Form eines offenen Verfahrens die Prüfung der Jahresrechnung 2025 und 2026 der Krankenversicherung einschließlich Anhang sowie der Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung Jahresrechnung
Referenznummer: AOK032351-383
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt in Form eines offenen Verfahrens die Prüfung der...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt in Form eines offenen Verfahrens die Prüfung der Jahresrechnung 2025 und 2026 der Krankenversicherung einschließlich Anhang sowie der Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Pflichtbetriebsrevision📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV sowie der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV sowie der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen sowie der Besonderheiten bei der Prüfung der Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (IDW PH 9.430.1) und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für die Auftraggeberin zu prüfen und hierzu einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist nach den berufsüblichen Grundsätzen des IDW PS 450 abzufassen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Jahresrechnungen sind jeweils bis Mitte Mai (erstmalig im Mai 2026) für das Vorjahr zu prüfen. Der Prüfbericht muss bis spätestens Ende Mai vorliegen. Die Prüfung muss die Anforderungen an die Rechnungslegung nach den Bestimmungen zum Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung enthalten.
Der für die Prüfung zuständige Bereich der Auftraggeberin ist in Eisenberg angesiedelt. Der Bereich Finanzen befindet sich an den Standorten Eisenberg, Saarbrücken und Weißenthurm. Je nach Prüfungsschwerpunkt kann es notwendig sein, Prüfungen auch an weiteren Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus u. a. Gesellschafterin der ITSCare mit Hauptsitz in Frankfurt, des AOK-Bundesverbandes und der AOK-Beteilungsgesellschaft, jeweils mit Sitz in Berlin.
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Ort der Leistung: Donnersbergkreis🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-13 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Referenzliste muss eine detaillierte Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre, welche die Prüfung der Jahresrechnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Referenzliste muss eine detaillierte Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre, welche die Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen (im Sinne des SGB) mit zum Zeitpunkt der Durchführung der Prüfung mehr als 200.000 Versicherten zum Gegenstand haben. Es ist der Umfang der erbrachten Leistung darzustellen. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen. Folgendes ist zu benennen: Kunde, Branche, Organisationseinheit mit Anschrift und Telefonnummer, ANzahl der Versicherten, Liefer-/Erbringungszeitraum und Beschreibung der Leistung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen). Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Erklärung Datenschutz (Anlage 12)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5FWU
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5FWU
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 55113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 55113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 072-237703 (2025-04-10)