Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung ortsveränderliche Geräte Dienststellen Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Referenznummer: 035/2025/OV/VgV
Kurze Beschreibung:
“Prüfung ortsveränderlicher Geräte in den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV V4 in den Dienststellen der DRV Mitteldeutschland.
Die Deutsche...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV V4 in den Dienststellen der DRV Mitteldeutschland.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland betreibt in den Regionen:
- Sachsen insgesamt 12
- Sachsen-Anhalt insgesamt 9
- Thüringen insgesamt 7
Dienststellen.
Die Anschriften der Dienststellen befinden sich in Anlage 02 und 03.
An den Standorten laut Anlage 02 übernimmt der Auftragnehmer über einen
Rahmenvertrag die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte und Betriebsmittel (OvG) auf der Grundlage der DIN VDE 0701 / 0702, der DGUV Vorschrift 4 (Unfallverhütungsvorschrift), der TRBS (Technischen Regeln für die Betriebssicherheit), sowie anderer gültiger technischer Regeln.
Der Rahmenvertrag hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten mit der Option einer anschließenden Verlängerung über weitere 24 Monate, so dass alle elektrischen Betriebsmittel im zweijährigen Prüfrhythmus eingeschlossen sind.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2026.
--> weitere Details, Anforderungen an das Unternehmen und das Angebot finden sich in den beigefügten Unterlagen/dem Leistungsverzeichnis.
Fragen richten Sie bitte direkt über die Nachrichtenfunktion des "AI Bietercockpit" oder per Mail (vergabestelle@drv-md.de) an uns.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation (außer Software)📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Rahmenvertrag hat ab 01.01.2026 eine Erstlaufzeit von 24 Monaten mit der Option einer anschließenden Verlängerung über weitere 24 Monate, so dass alle...”
Beschreibung der Optionen
Der Rahmenvertrag hat ab 01.01.2026 eine Erstlaufzeit von 24 Monaten mit der Option einer anschließenden Verlängerung über weitere 24 Monate, so dass alle elektrischen Betriebsmittel im zweijährigen Prüfrhythmus eingeschlossen sind. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 48 Monate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronische Angebote
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
URL: https://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-523130 (2025-08-08)