Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung ortsveränderliche Geräte Telearbeiter Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Reference number: 033/2025/OV/VgV
Kurze Beschreibung:
“Prüfung ortsveränderlicher Geräte Telearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV V4 in der DRV Mitteldeutschland für Telearbeitsplätze.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV V4 in der DRV Mitteldeutschland für Telearbeitsplätze.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland betreibt in den Regionen:
- Sachsen insgesamt 415
- Sachsen-Anhalt insgesamt 298
- Thüringen insgesamt 316
Einzelarbeitsplätze in Telearbeit bei den Mitarbeitern zu Hause.
Die Anschriften liegen in den Bundesländer Sachsen, Sachsen - Anhalt und Thüringen und werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Es erfolgt eine halbjährliche Aktualisierung.
Der Auftragnehmer übernimmt mittels eines Rahmenvertrages die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte und Betriebsmittel (OvG) auf der Grundlage der DIN VDE 0701 / 0702, der DGUV Vorschrift 4 (Unfallverhütungsvorschrift),
der TRBS (Technischen Regeln für die Betriebssicherheit), sowie anderer
gültiger technischer Regeln.
An jedem Telearbeitsplatz ist eine 2pol. RCD-Schutzeinrichtung verbaut, welcher bei der Prüfung der ortsveränderlichen Geräte mit zu prüfen ist.
Aktuell sind ca. 70% der Telearbeitsplätze mit einer RCD-Schutzeirichtung ausgestattet.
Ist am Telearbeitsplatz noch keine RCD-Schutzeinrichtung vorhanden, ist diese laut den LV-Positionen zu installieren.
Der Rahmenvertrag hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten mit der Option einer anschließenden Verlängerung über weitere 24 Monate, so dass alle elektrischen Betriebsmittel im zweijährigen Prüfrhythmus eingeschlossen sind. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn nicht von einer Vertragspartei fristgerecht gekündigt wird. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung bleibt unberührt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 48 Monate.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2026.
--> weitere Details, Anforderungen an das Unternehmen und das Angebot finden sich in den beigefügten Unterlagen/dem Leistungsverzeichnis.
Fragen richten Sie bitte direkt über die Nachrichtenfunktion des "AI Bietercockpit" oder per Mail (vergabestelle@drv-md.de) an uns.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronische Angebote
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
URL: https://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-522890 (2025-08-08)