Wiederkehrende Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 in fünf Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Reference number: ZR3-16120-2025-288-15-BG390
Kurze Beschreibung:
“Wiederkehrende Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 in fünf Liegenschaften des Deutschen Bundestages”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in fünf verschiedenen Liegenschaften des Deutschen
Bundestages in Berlin. Für die eindeutige Zuordnung der geprüften Geräte zum Prüfprotokoll sind diese vom Auftragnehmer mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die geprüften Geräte sind mit Prüfplaketten zu versehen und dafür die Prüfplaketten aus vorherigen Prüfungen zu entfernen.
Aufgrund der großen Gerätemenge ist eine einheitliche Geräte- und Raumerfassung und die Aufzeichnung der Messwerte durch die Messgeräte mit einer einheitlichen Prüfsoftware erforderlich.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Mit dem Angebotsvordruck sind vom Bieter ferner folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1.) Angaben des Bieters über das Vorliegen der Eigenschafte neines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
2.) die Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung aufgrund einer außerordentlichen Kündigung, wegen Insolvenz oder aus einem sonstigen Grund ausfällt, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, die noch offenen Leistungsanteile den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis einschließlich Rang 3 auf Grundlage der von diesen abgegebenen Angeboten zur Ausführung anzutragen.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01+01:00 📅
Datum des Endes: 2028-01-31+01:00 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17+01:00 12:00:00+01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-17+01:00 14:00:00+01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von drei geeigneten Referenzen (je Referenz mit mindestens 100.000 Euro netto Auftragswert) über in den letzten drei Jahren (01.12.2022 - 30.11.2025)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von drei geeigneten Referenzen (je Referenz mit mindestens 100.000 Euro netto Auftragswert) über in den letzten drei Jahren (01.12.2022 - 30.11.2025) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich von Prüftätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss jahresdurchschnittlich
- mindestens einen Meister Elektrotechnik oder einen Techniker oder einen Mitarbeiter mit einer höherwertigen elektrotechnischen Ausbildung (zum Beispiel einen Ingenieur) beschäftigt haben sowie
- vier Elektroniker oder Mechatroniker oder Mitarbeiter mit einer gleichwertigen Ausbildung für Elektroberufe.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Aktueller Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch vor Zuschlagserteilung.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 250.000 Euro vorweisen können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: DEU None
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 217-745340 (2025-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in fünf verschiedenen Liegenschaften des Deutschen
Bundestages in Berlin..
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Zusätzliche Informationen:
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
Zusätzliche Informationen
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Mit dem Angebotsvordruck sind vom Bieter ferner folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1.) Angaben des Bieters über das Vorliegen der Eigenschafte neines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
2.) die Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung aufgrund einer außerordentlichen Kündigung, wegen Insolvenz oder aus einem sonstigen Grund ausfällt, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, die noch offenen Leistungsanteile den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis einschließlich Rang 3 auf Grundlage der von diesen abgegebenen Angeboten zur Ausführung anzutragen.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-02-05+01:00 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 17
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAM Gebäudedienste GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE273228281
Postanschrift: Falkensteinstr. 281
Postleitzahl: 46047
Postort: Oberhausen
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: DEU None
E-Mail: vergabe@fm-gruppe.com📧
Telefon: +49 208-3883720📞
Fax: +49 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 30 227-32948📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 036-122457 (2026-02-18)