Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE0701) bzw. DIN EN 50699 (VDE 0702) in 24 Objekten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung und Anbringung einer Prüfplakette aller ortsveränderlichen Geräte - 2026-2029
Reference number: O/VgV/68/257-25/li
Kurze Beschreibung:
“Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE0701) bzw. DIN...”
Kurze Beschreibung
Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE0701) bzw. DIN EN 50699 (VDE 0702) in 24 Objekten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE0701) bzw. DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 1-phasig (230 V) gemäß TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3/4 nach Prüfnorm DIN EN 50678 (VDE0701) bzw. DIN EN 50699 (VDE 0702) in 24 Objekten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (siehe Leistungsverzeichnis) -
35.047 Einzelprüfungen/Gerät/ Jahr = 97.180 Prüfungen in 4 Jahren Laufzeit
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Zusätzliche Informationen:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder...”
Zusätzliche Informationen
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz )
anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen
Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2029-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Angebotsschreiben
b) Leistungsbeschreibung
c) Eigenerklärung zur Eignung
d) Formblatt 234...”
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Angebotsschreiben
b) Leistungsbeschreibung
c) Eigenerklärung zur Eignung
d) Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft
e) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können.
c) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
d) Angabe, ob Liquidation vorliegt
e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen
f) Formblatt 236 (kann zusätzlich seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen anderer Unternehmen abgefordert werden)
g) Eigenerklärung befähigte Person, Fachkunde- und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Elektroprüfungen (Meisterpräsenzpflicht)
Hinweise zum Nachweis der Eignung
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 222-762597 (2025-11-17)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund von einer Bieterfrage Verschiebung der Angebotsöffnung”
Quelle: OJS 2026/S 018-060515 (2026-01-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Dauer
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund von einer Bieterfrage Verschiebung der Angebotsöffnung”
Quelle: OJS 2026/S 022-072009 (2026-01-30)