Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst. Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab. Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK) Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind. Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Quartiersentwicklung, Sanierungsberatung und Immobillienberatung im Städtebauförderungsgebiet Soziale Stadt Eschweiler-West
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst.
Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab.
Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt:
Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK)
Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind.
Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst.
Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab.
Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt:
Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK)
Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind.
Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 054 21 334
Titel: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Eschweiler - West werden mit Mitteln der Städtebauförderung parallel zu den kommunalen Aktivitäten im Rahmen der Erneuerung des öffentlichen Raums, Investitionen in den privaten Gebäudebestand für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung im Stadtteil erforderlich.
Ein zentrales Ziel des Stadterneuerungsprozesses ist es daher, die vorhandenen Immobilien, die in sehr unterschiedlichen Baualtern errichtet wurden und häufig nicht mehr den Ansprüchen an zeitgemäße Wohnungen, Ladenlokale und Dienstleistungsräume entsprechen, instand zu setzen und zu modernisieren. Ebenso ist es erklärtes Ziel, durch eine gezielte Sanierung von Fassaden, Dächern, Einfriedungen, Hofflächen u. ä. einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbilds zu erzielen.
Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten Immobilienbesitzer dazu zu bewegen, ihre Immobilien instand zu setzen und zu modernisieren. Die Immobilienberatung soll die Eigentümerinnen und Eigentümer niederschwellig und kostenlos beraten und unterstützen. Im Falle von beabsichtigten Maßnahmen bereitet sie die entsprechenden Vereinbarungen vor und überprüft nach Abschluss der Maßnahmen die fachgerechte und vereinbarungsgemäße Durchführung. Eigentümern und Interessenten von Immobilien sollen Informationen bzw. eine Beratung zu Sanierungsmaßnahmen und zur Förderfähigkeit von Umbaumaßnahmen angeboten werden sowie Perspektiven für eine nachhaltige und wirtschaftliche Immobilienentwicklung aufgezeigt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Eschweiler - West werden mit Mitteln der Städtebauförderung parallel zu den kommunalen Aktivitäten im Rahmen der Erneuerung des öffentlichen Raums, Investitionen in den privaten Gebäudebestand für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung im Stadtteil erforderlich.
Ein zentrales Ziel des Stadterneuerungsprozesses ist es daher, die vorhandenen Immobilien, die in sehr unterschiedlichen Baualtern errichtet wurden und häufig nicht mehr den Ansprüchen an zeitgemäße Wohnungen, Ladenlokale und Dienstleistungsräume entsprechen, instand zu setzen und zu modernisieren. Ebenso ist es erklärtes Ziel, durch eine gezielte Sanierung von Fassaden, Dächern, Einfriedungen, Hofflächen u. ä. einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbilds zu erzielen.
Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten Immobilienbesitzer dazu zu bewegen, ihre Immobilien instand zu setzen und zu modernisieren. Die Immobilienberatung soll die Eigentümerinnen und Eigentümer niederschwellig und kostenlos beraten und unterstützen. Im Falle von beabsichtigten Maßnahmen bereitet sie die entsprechenden Vereinbarungen vor und überprüft nach Abschluss der Maßnahmen die fachgerechte und vereinbarungsgemäße Durchführung. Eigentümern und Interessenten von Immobilien sollen Informationen bzw. eine Beratung zu Sanierungsmaßnahmen und zur Förderfähigkeit von Umbaumaßnahmen angeboten werden sowie Perspektiven für eine nachhaltige und wirtschaftliche Immobilienentwicklung aufgezeigt werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-07 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsschreiben (mit Angaben zur Mitarbeitendenzahl)
In Bezug auf die geforderten Angaben zur Mitarbeitendenzahl gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen:
- Beschäftigung von mindestens 5 Mitarbeitenden (Festanstellung, Voll-, oder Teilzeit) unter Versicherung einer Vertretungsregelung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsschreiben (mit Angaben zur Mitarbeitendenzahl)
In Bezug auf die geforderten Angaben zur Mitarbeitendenzahl gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen:
- Beschäftigung von mindestens 5 Mitarbeitenden (Festanstellung, Voll-, oder Teilzeit) unter Versicherung einer Vertretungsregelung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzformulare
In Bezug auf die geforderten Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen:
- Mindestens drei ausgefüllte Referenzformulare über den Abschluss von Projekten im Bereich der Beratung, Unterstützung und/oder Betreuung von Hof- und Fassadenprogrammen oder vergleichbaren Maßnahmen innerhalb der Städtebauförderkulisse in den letzten 5 Jahren mit näheren Ausführungen zur Tätigkeit des Managements zur jeweiligen Referenz.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicher zu stellen, wurde hier die Frist nach § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV auf fünf Jahre erweitert. Maßgeblich ist hierbei der Schlusstag für die Abgabe des Angebotes einerseits und der Abschluss des Projekts des Quartiersmanagements bzw. einem vergleichbaren Management andererseits. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 5 Jahren liegt. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen und (auch) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzformulare
In Bezug auf die geforderten Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen:
- Mindestens drei ausgefüllte Referenzformulare über den Abschluss von Projekten im Bereich der Beratung, Unterstützung und/oder Betreuung von Hof- und Fassadenprogrammen oder vergleichbaren Maßnahmen innerhalb der Städtebauförderkulisse in den letzten 5 Jahren mit näheren Ausführungen zur Tätigkeit des Managements zur jeweiligen Referenz.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicher zu stellen, wurde hier die Frist nach § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV auf fünf Jahre erweitert. Maßgeblich ist hierbei der Schlusstag für die Abgabe des Angebotes einerseits und der Abschluss des Projekts des Quartiersmanagements bzw. einem vergleichbaren Management andererseits. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 5 Jahren liegt. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen und (auch) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Sanktionen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Sach- und über 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall
Eigenerklärung Subventionen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. §§ 123. 124 GWB, Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-370311 (2025-06-05)