- Radlader Bergbereich, allradgelenkt, luftverlastbar - bestehend aus Grundfahrzeug, Sonderausstattung, Sicherheitsausstttung, Zubehör und zugehörigen Dokumenten. - Lufttransport zum Lieferort, dem Bergbereich der WTD 52, welcher nur mit der Seilbahn oder per Helikopter zu erreichen ist. Bedingt durch Gewicht und Abmessungen kann der Radlader nicht als Ganzes, sondern nur demontiert geflogen werden. Einzelteile wie Schaufel, Räder, ggf. Verkleidungen können bis zu einem Einzelgewicht von 1500 kg mit der Seilbahn transportiert werden. - Endmontage am Lieferort - Einweisung des Personals Eine detaillierte Beschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Radlader Bergbereich, allradgelenkt, luftverlastbar
Reference number: X K2AK QA112 NK524
Kurze Beschreibung:
“- Radlader Bergbereich, allradgelenkt, luftverlastbar - bestehend aus Grundfahrzeug, Sonderausstattung, Sicherheitsausstttung, Zubehör und zugehörigen...”
Kurze Beschreibung
- Radlader Bergbereich, allradgelenkt, luftverlastbar - bestehend aus Grundfahrzeug, Sonderausstattung, Sicherheitsausstttung, Zubehör und zugehörigen Dokumenten.
- Lufttransport zum Lieferort, dem Bergbereich der WTD 52, welcher nur mit der Seilbahn oder per Helikopter zu erreichen ist. Bedingt durch Gewicht und Abmessungen kann der Radlader nicht als Ganzes, sondern nur demontiert geflogen werden. Einzelteile wie Schaufel, Räder, ggf. Verkleidungen können bis zu einem Einzelgewicht von 1500 kg mit der Seilbahn transportiert werden.
- Endmontage am Lieferort
- Einweisung des Personals
Eine detaillierte Beschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Schwerlastfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird ein Gesamtsystem beschafft.”
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: t:026140014221
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.evergabe-online.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 234-804492 (2025-12-03)