Im Rahmen des offenen Verfahrens schließt die Technische Universität Dresden im Auftrag der beteiligten Universitäten und Hochschulen eine Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Fachhändler
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen ETLA
Referenznummer: 115014/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des offenen Verfahrens schließt die Technische Universität Dresden im Auftrag der beteiligten Universitäten und Hochschulen eine...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des offenen Verfahrens schließt die Technische Universität Dresden im Auftrag der beteiligten Universitäten und Hochschulen eine Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Fachhändler
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1022802.33 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen” Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-26 📅
Datum des Endes: 2029-09-25 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“gemäß Vergabeunterlagen”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Nationale Registrierungsnummer: DE 188 369 991
Postanschrift: Mommsenstraße 6
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 351463-38662📞
Fax: +49 351463-37102 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-198c7a80eba-105f10e56ac4ff48🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 001
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 169-576209 (2025-09-03)