Die Auftraggeberin deckt unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten mit Unterstützung von Leiharbeitspersonal ab. Die Ausschreibung hat das Ziel, eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern abzuschließen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf Grundlage eines nach Zuschlagserteilung von der Auftraggeberin durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den bezuschlagten maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (02/PE/2025)
Referenznummer: 02/PE/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin deckt unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten mit Unterstützung von Leiharbeitspersonal ab....”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin deckt unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten mit Unterstützung von Leiharbeitspersonal ab. Die Ausschreibung hat das Ziel, eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern abzuschließen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf Grundlage eines nach Zuschlagserteilung von der Auftraggeberin durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den bezuschlagten maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin schließt mit insgesamt drei geeigneten Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (siehe Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin schließt mit insgesamt drei geeigneten Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (siehe Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (50)). Diese bildet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Dienstleistung detailliert ab und ist Gegenstand des Vertragsabschlusses.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Überlassung von kaufmännischen und technischen Mitarbeitern des Auftragnehmers/Verleihers an die Auftraggeberin/Entleiherin auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der jeweils gültigen Fassung.
Ausschreibungsgegenstand sind zusammenfassend folgende Inhalte:
• Arbeitnehmerüberlassung mit sieben Profilen/Stellentypen im kaufmännischen und technischen Bereich zum unternehmensweiten Einsatz bei der Auftraggeberin.
• Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen ihre Arbeitsleistung bei der Auftraggeberin und werden dort wie eigene Arbeitnehmer eingesetzt. Das Leiharbeitspersonal ist in die Betriebsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert. Die Auftraggeberin bestimmt die Art und Ausführung der Arbeitsleistung sowie Ort und Zeit.
• Die Auftragnehmer übernehmen die zentrale Disposition aller Aufträge für die geplanten Standorte der IKK classic bundesweit. Die folgenden Bundesländer sind zwingend abzudecken (Mindestanforderung): Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen.
• Die Auftragnehmer stellen feste Ansprechpartner für die Auftraggeberin zur Verfügung. Die benannten, autorisierten Ansprechpartner nehmen die Anforderungen entgegen, stehen für die Abstimmung zum erforderlichen Anforderungsprofil und der Einsatzkonditionen zur Verfügung und unterstützen bei der Koordinierung von Vorstellungsterminen und Einsatzbesetzungen.
Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage, siehe Preisblatt (80). Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Vollzeitbeschäftigten-Einheit (VBE) je Profil handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die Höchstabnahmemenge beträgt für die Grundlaufzeit 50 % über dem geschätzten Bedarf des Preisblattes (Kalkulationsgrundlage) und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerung ebenfalls 50 % über dem geschätzten Bedarf des Preisblattes (Kalkulationsgrundlage).
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-06 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung:
Es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
• Die Referenzen müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche Krankenversicherungen und/oder an private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben, sich auf unterschiedliche Projekte beziehen und müssen aus den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 stammen. Diese können sowohl aktuell noch bestehen (aktive Verträge) als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
• Eines der angegebenen Referenzprojekte sollte eine Laufzeit mindestens sechs Monaten haben (z. B. für Einsatz im Bonusprogramm).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss ein Mitgliedsunternehmen im Arbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) oder Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss ein Mitgliedsunternehmen im Arbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) oder Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) sein. (Eigenerklärung Mitglied im Verband (44))
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss im Besitz der unbefristeten und gültigen Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sein.
(Eigenerklärung Erlaubnis zur ANÜ (43))”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss im Besitz der unbefristeten und gültigen Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sein.
(Eigenerklärung Erlaubnis zur ANÜ (43))
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 5.000.000 Euro,
- Sachschäden 5.000.000 Euro,
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro,
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro und
- Schlüsselverlust 25.000 Euro
“>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Bietergemeinschaften sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der...”
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Bietergemeinschaften sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restriktiver Handhabung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Bezug auf Kettenüberlassungsverträge ausgeschlossen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind daher nicht abzugeben.
>> Eignungsleihe und Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restriktiver Handhabung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Bezug auf Kettenüberlassungsverträge ausgeschlossen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind daher nicht abzugeben.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kalkulation in einer gesonderten EXCEL-Datei zu übermitteln. Diese muss als Kalkulation erkennbar sein und sollte mit einem Passwort geschützt werden (siehe Ziffer 3 der BWB).
Die Kalkulation darf zur Preisprüfung sowie zur Überprüfbarkeit etwaiger Preisanpassungen von der Auftraggeberin geöffnet werden. Zu diesem Zweck hat der Bieter bzw. Auftragnehmer das entsprechende Passwort unverzüglich nach Aufforderung durch die Vergabestelle, oder im Fall eines Preisanpassungsverlangens durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
>> Der Bieter hat mit dem Angebot den Fragenkatlog Übernahmeoptionen (81) und den Fragenkatalog Flächendeckende Präsenz (82) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 5 der BWB).
>> Dem Angebot ist ein einheitliches vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Qualitätssicherung und Prozessabläufen (max.10 DIN A4 Seiten, pdf) beizufügen (siehe Ziffer 6 der BWB)
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Vereinbarung zur Gemeinsamen Verantwortung nach Artikel 26 DS-GVO (60) vorzulegen (Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen):
> Das Dokument „Verantwortlich- und Zuständigkeiten - 60.2“ regelt die Verteilung.
> Im Dokument „Informationspflichten – 60.5“ sind die für den Beschäftigten wichtigen Informationen zusammengestellt, die diesem im Rahmen der Entleihung ausgehändigt und von diesem zur Kenntnisnahme unterschrieben werden.
> Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Auftraggeberin im Rahmen des vereinbarten Auftragsverhältnisses genutzt werden vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragnehmers - 60.1“.
> Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse - 60.3“ und die „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge – 60.4“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus.
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 5.000.000 Euro,
- Sachschäden 5.000.000 Euro,
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro,
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro und
- Schlüsselverlust 25.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41),
> Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (42),
> Eigenerklärung Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (43) und
> Eigenerklärung Mitglied im Verband (44).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: c636af5c-82aa-42ae-a332-4e17841927f4
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 087-289714 (2025-05-02)