Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Familienbildung, der Frühpädagogik, der Erziehung, der Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Soziologie, sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmenden er die fachliche Qualifikation sicherstellt.
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
h) Zusicherung, dass eine fristgemäße Umsetzung und Durchführung der Programme gewährleistet wird
i) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
Zusätzlich für Los 1:
j) Nachweis von Beratungskompetenz und Erfahrung in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Förderprogrammen im ESF-Bereich
k) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
l) Nachweis der Kompetenz von Öffentlichkeitsarbeit