Rahmenvereinbarung Beschaffung von Feuerwehrbekleidung

Landkreis St. Wendel

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Feuerwehrbekleidung: - Persönliche Schutzausrüstung TH-Einsatzbekleidung - Persönliche Schutzausrüstung Brandbekämpfung - Uniform- und Tagesdienstbekleidung - Jugendfeuerwehrbekleidung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-07 Auftragsbekanntmachung
2026-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Beschaffung von Feuerwehrbekleidung
Referenznummer: LKWND-2025-15
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Feuerwehrbekleidung: - Persönliche Schutzausrüstung TH-Einsatzbekleidung - Persönliche Schutzausrüstung Brandbekämpfung - Uniform- und Tagesdienstbekleidung - Jugendfeuerwehrbekleidung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Spezial-Arbeitskleidung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 167 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung Beschaffung von Feuerwehrbekleidung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-11 11:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis St. Wendel
Nationale Registrierungsnummer: T:06851 8014801
Postanschrift: Mommstraße 21-31
Postleitzahl: 66606
Postort: St. Wendel
Region: St. Wendel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@lkwnd.de 📧
Telefon: 068518014801 📞
URL: https://www.landkreis-st-wendel.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a5d352758-255d770987e6cb2f 🌏
Teilnahme-URL: https://saarvpsl.vmstart.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder- Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 681 501-4994 📞
Fax: +49 681 501-3506 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 216-742539 (2025-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 167 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR (framework approximate) 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1 049 700 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: W & F Sicherheitstechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE219403946
Postanschrift: Essenerstraße 4
Postleitzahl: 66606
Postort: St. Wendel
Region: St. Wendel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sictecwf.de 📧
Telefon: +49 6851808991 📞
Fax: +49 6851808993 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 742539-2025

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 013-040741 (2026-01-19)