Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals. Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde. Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstradleasing
Referenznummer: 2025-028-UHK-Pers-EU
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals.
Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde.
Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals.
Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde.
Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-028-UHK-Pers-EU
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Leasingdauer von 36 Monaten je Einzelleasingvertrag bleibt hiervon unberührt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung soll am 01.12.2025 beginnen und gilt zunächst für 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Vereinbarung endet spätestens nach 48 Monaten.
Die Rahmenvereinbarung soll am 01.12.2025 beginnen und gilt zunächst für 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Vereinbarung endet spätestens nach 48 Monaten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-08 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-01 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 1
a) Eintragung beim zuständigen Berufs- oder Handelsregister
b) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
c) Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Nachweis der Eignung siehe zusätzliche Informationen
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 1
d) Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Finanzierungsleasing nach § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) - Auftragnehmer oder Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaft mit entsprechender Erlaubnis (Prüfung durch die Vergabestelle über die Unternehmensdatenbank der BaFin)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 1
d) Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Finanzierungsleasing nach § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) - Auftragnehmer oder Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaft mit entsprechender Erlaubnis (Prüfung durch die Vergabestelle über die Unternehmensdatenbank der BaFin)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 2
a) Angabe Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen
- Nachweis der Eignung siehe zusätzliche Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 2
a) Angabe Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen
- Nachweis der Eignung siehe zusätzliche Informationen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 2
d) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 3 Mio. € Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden und mind. 100.000 € bei Vermögensschäden mit mindestens zweifach maximierter Leistung je Versicherungsjahr (Abgabe Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Eigenerklärung des Bieters, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartige Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bieter bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum Vertragsbeginn einzureichen). Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 2
d) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 3 Mio. € Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden und mind. 100.000 € bei Vermögensschäden mit mindestens zweifach maximierter Leistung je Versicherungsjahr (Abgabe Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Eigenerklärung des Bieters, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartige Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bieter bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum Vertragsbeginn einzureichen). Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 3
a) Drei Referenzen, bei denen vergleichbare Leistungen durch den Bieter/die Bietergemeinschaft innerhalb der letzten fünf Kalenderjahren erbracht wurden. Als vergleichbar zählen Leistungen bei Fahrradleasing im Rahmen von Entgeltumwandlung mit jeweils mindestens 50 abgeschlossenen Fahrradleasingverträgen (inkl. Versicherungs- und Wartungsverträge) unter Einbindung eines Onlineportals und der Nutzung eines Händlernetzes. Anzugeben sind Name des Leasingnehmers, Beschreibung des Projekts, Umsetzungszeitraum, Anzahl der Verträge, Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Leasingnehmers). Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Mindestens ein Einzel-Leasingvertrag muss das reguläre Vertragsende erreicht haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 3
a) Drei Referenzen, bei denen vergleichbare Leistungen durch den Bieter/die Bietergemeinschaft innerhalb der letzten fünf Kalenderjahren erbracht wurden. Als vergleichbar zählen Leistungen bei Fahrradleasing im Rahmen von Entgeltumwandlung mit jeweils mindestens 50 abgeschlossenen Fahrradleasingverträgen (inkl. Versicherungs- und Wartungsverträge) unter Einbindung eines Onlineportals und der Nutzung eines Händlernetzes. Anzugeben sind Name des Leasingnehmers, Beschreibung des Projekts, Umsetzungszeitraum, Anzahl der Verträge, Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Leasingnehmers). Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Mindestens ein Einzel-Leasingvertrag muss das reguläre Vertragsende erreicht haben.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 3
b) Bereitstellung eines ausreichend großen Händlernetzes
Mindestanforderung: 21 kooperierende Fahrradfachhändlern (vertraglich gebundene Händler), welche sich wie folgt verteilen müssen:
- 3 Händler in 99974 Mühlhausen/Thüringen
- 2 weitere Händler im Landkreis Unstrut-Hainich
- jeweils 2 Händler in den Landkreisen Wartburgkreis, Gotha, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Eichsfeld, Werra-Meißner-Kreis und der kreisfreien Stadt Erfurt (gesamt 16)
Mindestens zwei Händler müssen einen barrierefreien Zugang gewährleisten.
c) Bereitstellung eines barrierefreien Onlineportales
- Bereitstellung Testzugang (ggf. Testsystem) für Arbeitgeber/Mitarbeiter
- gültiger Nachweis (Konformitätserklärung, Zertifikat oder BITV-Test) über die Erfüllung der Barrierefreiheit (vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) oder Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
d) Vorlage einer gültigen Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) des Auftragnehmers (z. B. nach ISO 27001 oder vergleichbar)
e) Bereitstellung der allgemeinen Leasingbedingungen, Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen für den Inspektions-/Wartungsvertrag, Muster Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 3
b) Bereitstellung eines ausreichend großen Händlernetzes
Mindestanforderung: 21 kooperierende Fahrradfachhändlern (vertraglich gebundene Händler), welche sich wie folgt verteilen müssen:
- 3 Händler in 99974 Mühlhausen/Thüringen
- 2 weitere Händler im Landkreis Unstrut-Hainich
- jeweils 2 Händler in den Landkreisen Wartburgkreis, Gotha, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Eichsfeld, Werra-Meißner-Kreis und der kreisfreien Stadt Erfurt (gesamt 16)
Mindestens zwei Händler müssen einen barrierefreien Zugang gewährleisten.
c) Bereitstellung eines barrierefreien Onlineportales
- Bereitstellung Testzugang (ggf. Testsystem) für Arbeitgeber/Mitarbeiter
- gültiger Nachweis (Konformitätserklärung, Zertifikat oder BITV-Test) über die Erfüllung der Barrierefreiheit (vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) oder Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
d) Vorlage einer gültigen Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) des Auftragnehmers (z. B. nach ISO 27001 oder vergleichbar)
e) Bereitstellung der allgemeinen Leasingbedingungen, Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen für den Inspektions-/Wartungsvertrag, Muster Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist der Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen).
2. Nachweis der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) liegt den Vergabeunterlagen bei. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Präqualifikation/Unterlagen/die Eigenerklärung zur Eignung (124)/EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist der Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen).
2. Nachweis der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) liegt den Vergabeunterlagen bei. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Präqualifikation/Unterlagen/die Eigenerklärung zur Eignung (124)/EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-507854 (2025-08-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmebedingungen Nr. 3
b) Bereitstellung eines ausreichend großen Händlernetzes
Mindestanforderung: 21 kooperierende Fahrradfachhändlern (vertraglich gebundene Händler), welche sich wie folgt verteilen müssen:
- 3 Händler in 99974 Mühlhausen/Thüringen
- 2 weitere Händler im Landkreis Unstrut-Hainich
- jeweils 2 Händler in den Landkreisen Wartburgkreis, Gotha, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Eichsfeld, Werra-Meißner-Kreis und der kreisfreien Stadt Erfurt (gesamt 16)
Mindestens zwei Händler müssen einen barrierefreien Zugang gewährleisten.
c) Bereitstellung eines barrierefreien Onlineportales
- Bereitstellung Testzugang (ggf. Testsystem) für Arbeitgeber/Mitarbeiter
- gültiger Nachweis (Konformitätserklärung, Zertifikat oder BITV-Test) über die Erfüllung der Barrierefreiheit (vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) oder Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) - Sofern ein entsprechender Nachweis noch nicht vorliegt, reicht zunächst die dokumentierte Beantragung aus. Diese gilt im Rahmen der Nachweispflicht als vorübergehend ausreichend, bis der eigentliche Test bzw. die Zertifizierung abgeschlossen und der endgültige Nachweis erbracht ist.
d) Vorlage einer gültigen Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) des Auftragnehmers (z. B. nach ISO 27001 oder vergleichbar)
e) Bereitstellung der allgemeinen Leasingbedingungen, Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen für den Inspektions-/Wartungsvertrag, Muster Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen Nr. 3
b) Bereitstellung eines ausreichend großen Händlernetzes
Mindestanforderung: 21 kooperierende Fahrradfachhändlern (vertraglich gebundene Händler), welche sich wie folgt verteilen müssen:
- 3 Händler in 99974 Mühlhausen/Thüringen
- 2 weitere Händler im Landkreis Unstrut-Hainich
- jeweils 2 Händler in den Landkreisen Wartburgkreis, Gotha, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Eichsfeld, Werra-Meißner-Kreis und der kreisfreien Stadt Erfurt (gesamt 16)
Mindestens zwei Händler müssen einen barrierefreien Zugang gewährleisten.
c) Bereitstellung eines barrierefreien Onlineportales
- Bereitstellung Testzugang (ggf. Testsystem) für Arbeitgeber/Mitarbeiter
- gültiger Nachweis (Konformitätserklärung, Zertifikat oder BITV-Test) über die Erfüllung der Barrierefreiheit (vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) oder Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) - Sofern ein entsprechender Nachweis noch nicht vorliegt, reicht zunächst die dokumentierte Beantragung aus. Diese gilt im Rahmen der Nachweispflicht als vorübergehend ausreichend, bis der eigentliche Test bzw. die Zertifizierung abgeschlossen und der endgültige Nachweis erbracht ist.
d) Vorlage einer gültigen Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) des Auftragnehmers (z. B. nach ISO 27001 oder vergleichbar)
e) Bereitstellung der allgemeinen Leasingbedingungen, Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen für den Inspektions-/Wartungsvertrag, Muster Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4021d05c-fdce-4701-96a6-e12a56e804e1-05
Quelle: OJS 2025/S 157-541789 (2025-08-18)