Rahmenvereinbarung Fahrradleasing

Landkreis Mansfeld-Südharz

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Referenznummer: 01/Fahrradleasing/M005911752/25
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Dem Landkreis Mansfeld-Südharz liegen keine Erfahrungswerte über eine mögliches Nutzungsverhalten vor, weswegen keine konkrete Abnahmemenge genannt werden kann. Ein durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass circa 120 Beschäftigte ihr unverbindliches Interesse am Fahrradleasing hinterlegt haben. Recherchen haben ergeben, dass ein Dienstfahrrad aktuell im Durchschnitt einen Auftragswert von circa 4.000 € netto (inklusive aller Leistungen mit Leasing-, Versicherungs- und Serviceraten) hat.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Mansfeld-Südharz 🏙️
Postleitzahl: 06526
Stadt: Sangerhausen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabstelle Haus 1, Zi. 306 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 30
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-12 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabstelle Haus 1, Zi. 306 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte für seine Beschäftigten ein Fahrradleasingangebot über die freiwillige Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 und das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung. Diese gesetzlichen Grundlagen sind für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landkreises Mansfeld-Südharz zu unterbreiten. Insbesondere der Vergleichsrechner bzw. Vorteilsrechner (siehe Punkt 1.2.1 LV), die Portalführung (siehe Punkt 3.1 LV), die Musterverträge (siehe Punkt 2 LV) und der Prozess müssen so gestaltet sein, dass alle Personengruppen in ihren Besonderheiten darstellbar sind.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Mansfeld-Südharz
Nationale Registrierungsnummer: 15087000052
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Postleitzahl: 06526
Postort: Sangerhausen
Region: Mansfeld-Südharz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
E-Mail: vergabestelle@lkmsh.de 📧
Telefon: +49 3464535-2235 📞
Fax: +49 3464535-2290 📠
URL: https://www.mansfeldsuedharz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1968523d18f-321a1daeec4367c8 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen und Informationen zu beachten: - Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 LD, EEE oder Präqualifizierungsnachweis - Eigenerklärung EU-Sanktionspaket - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA - Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt/Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA - Bewerbererklärung gem. RdErl. MW - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), sofern zutreffend - Verzeichnis der Unterauftragnehmer), sofern zutreffend Insbesondere müssen dem Angebot beigefügt sein: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Preisblatt. Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe Formblatt "Aufforderung Angebotsabgabe". Die Vergabestelle wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) und/oder aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Beantwortung von Bieterfragen wird durch die Vergabestelle vorgenommen, sie präzisiert - falls erforderlich - die Vergabeunterlagen. Die Bieter haben die anonymisierten veröffentlichten Antworten auf die Bieterfragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eventuelle Bieteranfragen sind möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Alle Unterlagen, das Angebot, die Kommunikation sind in deutscher Sprache zu erstellen und zu führen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet: "§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.".
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 090-300318 (2025-05-08)