Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Referenznummer: D-1-2025-07
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 36 Monaten, Höchstabnahmemenge von 65 Fahrrädern oder einer max. Leasingsumme von 250.000 € netto”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder ohne Motor📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sportgeräte und -ausrüstungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien gemäß Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Bieter haben diese...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Bieter haben diese Verpflichtungserklärung auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu abzugeben.
“Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren...”
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Die Bieter können jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert werden, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 157-541237 (2025-08-18)