Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service in den Finanzierungsformen Kauf oder Leasing für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern (Los 1) sowie der Finanzierungsform Leasing (Los 2) abzuschließen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayerischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) -Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) -Südwestrundfunk (SWR) -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die jeweilige Rahmenvereinbarung sollen für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2 beginnen geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in folgende zwei Lose aufgeteilt: -Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik -Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte - Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2 Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik - Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt. 1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches •in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt, •die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate, •kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie •BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe nachweislich und professionell anbieten kann. Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und
Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service in den Finanzierungsformen Kauf
oder Leasing für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 1/2025
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern (Los 1) sowie der Finanzierungsform Leasing (Los 2) abzuschließen. An diesen
Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die jeweilige Rahmenvereinbarung sollen für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Die Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2 beginnen geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in folgende zwei Lose aufgeteilt:
-Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik
-Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik
- Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt.
1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.;
Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches
•in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt,
•die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate,
•kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie
•BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe
nachweislich und professionell anbieten kann.
Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern (Los 1) sowie der Finanzierungsform Leasing (Los 2) abzuschließen. An diesen
Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die jeweilige Rahmenvereinbarung sollen für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Die Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2 beginnen geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in folgende zwei Lose aufgeteilt:
-Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik
-Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik
- Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt.
1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.;
Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches
•in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt,
•die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate,
•kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie
•BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe
nachweislich und professionell anbieten kann.
Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 1/2025 - Los 1
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Druck- und Multifunktionsgeräten
für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser
Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in Los 1:
-Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik
- Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt.
1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.;
Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser
Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind in Los 1:
-Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Druck- und Multifunktionsgeräten nebst Zubehör und Garantieleistungen sowie zugehöriger Betriebslogistik
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Wichtig für den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung sind für dieses Vorhaben im Los 1 folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Druck- und Multifunktionsgeräte
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Verbrauchsbasiertes, transparentes Abrechnungsmodell für die Betriebslogistik
- Kundenorientierte Prozesse der Betriebslogistik
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen für Los 1 sind in der „Leistungsteil B LOS 1“ in Kapitel 1.3 dargestellt.
1. Druckerklasse MFP Color A3 (gemäß LB1): Mindestabnahmemenge in Stück. (Mindestab.): 430 St.; Geplante Abnahmemenge in Stück (gpl. Abmenge.): 1.150 St.; optionale Höchstmenge in Stück (opt. Menge): 1.300 St.; Druckerklasse MFP Color A4 (gemäß LB2): Mindestab: 340 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.; Druckerklasse MFP schwarz A4 (gemäß LB3): Mindestab: 100 St.; gpl. Abmenge: 350 St.; opt. Menge: 400 St.; Druckerklasse Drucker schwarz A4 (gemäß LB4): Mindestab: 250 St.; gpl. Abmenge: 800 St.; opt. Menge: 900 St.;
Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16a Leistungs- und Preisblätter Los 1 aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber der Rahmenvereinbarung (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A für Los 1 und Los 2, Kapitel 3.6.4 sowie Leistungsteil B Los 1 Beschaffung, Kapitel 1.6
Stadt: Baden-Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1;
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Druck- und Multifunktionsgeräte;
- Garantieerweiterung auf 72, 84 und 96 Monate;
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
-A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
-B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
-I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken).
- Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor.
-> Wertung der Angebote:
Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.1 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Angebotspreis (gem. Kapitel 5.8 Verfahrensunterlagen);
-> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
-A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
-B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
-I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken).
- Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor.
-> Wertung der Angebote:
Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.1 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Angebotspreis (gem. Kapitel 5.8 Verfahrensunterlagen);
-> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.
Kriterium:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 1/2025 - Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser
Rahmenvereinbarung gilt ebenso für Los 2 sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen
Optionale Leistungen sind:
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches
•in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt,
•die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate,
•kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie
•BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe
nachweislich und professionell anbieten kann.
Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Multifunktionsgeräte und Drucker, die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation eingesetzt werden.
Die bisher eingesetzten Multifunktionsgeräte und Drucker sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern abzuschließen (Los1). An dieser
Rahmenvereinbarung gilt ebenso für Los 2 sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die
Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als
Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayerischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 36 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 60 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber der Rahmenvereinbarung ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten beabsichtigten, zukünftig die zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und Drucker ggf. über Leasing zu finanzieren (Los2). Mit der Beschaffung der Multifunktionsgeräte und Drucker ist in der Regel auch der Bezug von Software wie beispielsweise Betriebs- oder Managementsoftware sowie Dienstleistungskomponenten wie bspw. Garantieleistungen verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Hardware mittels Leasing finanziert werden sollen. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird für jede Einzelbestellung gesondert erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Assetverwaltung der zu leasenden Multifunktionsgeräte und Drucker, Logistikleistungen und Datenlöschung von Datenträgern sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.12.2025 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Finanzierungsleasing von Multifunktionsgeräten und Druckern inkl. Garantieleistungen
Optionale Leistungen sind:
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
In Los 2 soll der Zuschlag für den abzuschließenden Leasingvertrag an ein Unternehmen gehen, welches
•in die Bestellung des Auftraggebers für die Rahmenvereinbarung / Bezugsberechtigten eintritt,
•die Finanzierung von Druck- und Multifunktionsgeräten inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60, 72 und 84 Monaten und optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate,
•kundenorientierte und aufwandsarme Prozesse für das Leasing sowie
•BSI konforme und zertifizierte Datenlöschung von Datenträgern der Multifunktionsgeräte und Drucker bei Rückgabe
nachweislich und professionell anbieten kann.
Die Abnahmemengen für Los 2 sind in der „Leistungsteil Teil B LOS 2 Leasing“ in Kapitel 1.3 dargestellt. Investitionsvolumen (netto): Mindestabnahmemenge: 2.000.000 €; geschätzte Abnahmemenge: 5.500.000 €; optionale Höchstmenge: 7.650.000 €
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A für Los 1 und Los 2, Kapitel 3.6.4 sowie Leistungsteil B Los 2 Leasing, Kapitel 2.21.2
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
- Leasinglaufzeit: optionale monatsweise Verlängerungen bis maximal 12 Monate
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
-A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
-B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
-I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken).
- Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor.
-> Wertung der Angebote:
Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.2 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise, in diesem Falle der Leasingrate. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Leasingrate-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Leasingrate-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Leasingrate (gem. Kapitel 5.12 Verfahrensunterlagen);
-> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
-A-Kriterien: A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
-B-Kriterien: B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
-I- Kriterien: I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A- oder B-Kriterien einschränken).
- Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor.
-> Wertung der Angebote:
Anschließend an die Wertung der Leistung aus Kapitel 4.4.2 (Verfahrensunterlagen) erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise, in diesem Falle der Leasingrate. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Leasingrate-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Leasingrate-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Leasingrate (gem. Kapitel 5.12 Verfahrensunterlagen);
-> Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 6% liegen (im Bereich von Z-6% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A für Los 1 und Los 2, Kapitel 3.6.4 sowie Leistungsteil B LOS 1 Beschaffung, Kapitel 1.6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Bekanntmachung der Vorinformation zu diesem Verfahren am 25.04.2025 - Hinweis Veröffentlichungsnummer: 269203-2025 - Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zur Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote
Bekanntmachung der Vorinformation zu diesem Verfahren am 25.04.2025 - Hinweis Veröffentlichungsnummer: 269203-2025 - Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zur Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-27 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
-Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Dokument Verfahrensunterlage, Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage die unter Kapitel 4.3.1.2 und 4.3.1.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 4.3.1.4 (Los 1) vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
- Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 10) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 (Dokument Verfahrensunterlage) vorgelegt werden.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Dokument Verfahrensunterlage, Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage die unter Kapitel 4.3.1.2 und 4.3.1.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 4.3.1.4 (Los 1) vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
- Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 10) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 (Dokument Verfahrensunterlage) vorgelegt werden.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 2 b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen (A1.1).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 2 b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen (A1.1).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A2.1).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A2.1).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
▪Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
▪Für min. Vermögensschäden 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
▪Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
▪Für min. Vermögensschäden 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2)
- Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung Einstufung in die Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3)
- Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1)
- Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2)
-Darstellung und Bewertung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (A3.4, B3.3)
-Darstellung und Bewertung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (A3.5, B3.4)
-->Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Eignungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
--> Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <=10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <=30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
Niederer Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse III oder IV
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse I
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Für die Bewertungs-Items Umsatzentwicklung (B3.3) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Für die Bewertungs-Items Mitarbeiterentwicklung (B3.4) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2)
- Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Mindestanforderung Einstufung in die Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3)
- Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1)
- Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2)
-Darstellung und Bewertung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (A3.4, B3.3)
-Darstellung und Bewertung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (A3.5, B3.4)
-->Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Eignungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
--> Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <=10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <=30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
Niederer Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse III oder IV
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad = Risikoklasse I
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Für die Bewertungs-Items Umsatzentwicklung (B3.3) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
--> Für die Bewertungs-Items Mitarbeiterentwicklung (B3.4) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1)
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1)
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015 (A4.2).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015 (A4.2).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 14001:2015 (A4.3).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 14001:2015 (A4.3).
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
-->Nachweis von drei Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben: (A4.4)
▪Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4a) mit dem Angebot vorzulegen
-->Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren (B4.1).
--> Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Eignungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
--> Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
1. Angaben zum Auftraggeber; Name der Behörde/Verwaltung oder Firma, des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail - Adresse, Kriterium erfüllt Ja/Nein; 2. Vertragslaufzeit; Rahmenvertrag mit mind. 24 Monate Laufzeit; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 3. Projektvolumen-Größenordnung 1; mindestens 1.000.000 € (netto) Umsatz p.a.; V; 4. Projektvolumen-Größenordnung 2; Anzahl der ausgelieferten Multifunktionsgeräte und Drucker min. 2.500 Stk.; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 5. Projektvolumen-Größenordnung 3; Anzahl der Lieferorte min. 20 bundesweit; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 6. Projektvolumen-Größenordnung 4; Anzahl der Bezugsberechtigten min. 5; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 7. Projektinhalt 1; Kurze Beschreibung des Projekts und der relevanten Geräte; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 8. Projektinhalt 2; Kurze Beschreibung der Organisation des Helpdesks (Headcount, Verfügbarkeit, etc.); Kriterium erfüllt Ja/Nein; 9. Projektinhalt 3; Kurze Beschreibung der Vorgehensweise, bei Garantieabwicklung und der vereinbarten SLA's; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 10. Projektinhalt 4; Kurze Beschreibung der Betriebslogistik und des angewandten Preismodels; Kriterium erfüllt Ja/Nein;
Niederer Zielerfüllungsgrad -> 0 bis 4 Kriterien erfüllt;
Mittlerer Zielerfüllungsgrad -> 5 bis 7 Kriterien erfüllt;
Hoher Zielerfüllungsgrad -> 8 bis 10 Kriterien erfüllt;
Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-->Nachweis von drei Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben: (A4.4)
▪Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4a) mit dem Angebot vorzulegen
-->Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Betriebslogistik von Multifunktionsgeräten und Druckern in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren (B4.1).
--> Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Eignungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
--> Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
1. Angaben zum Auftraggeber; Name der Behörde/Verwaltung oder Firma, des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail - Adresse, Kriterium erfüllt Ja/Nein; 2. Vertragslaufzeit; Rahmenvertrag mit mind. 24 Monate Laufzeit; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 3. Projektvolumen-Größenordnung 1; mindestens 1.000.000 € (netto) Umsatz p.a.; V; 4. Projektvolumen-Größenordnung 2; Anzahl der ausgelieferten Multifunktionsgeräte und Drucker min. 2.500 Stk.; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 5. Projektvolumen-Größenordnung 3; Anzahl der Lieferorte min. 20 bundesweit; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 6. Projektvolumen-Größenordnung 4; Anzahl der Bezugsberechtigten min. 5; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 7. Projektinhalt 1; Kurze Beschreibung des Projekts und der relevanten Geräte; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 8. Projektinhalt 2; Kurze Beschreibung der Organisation des Helpdesks (Headcount, Verfügbarkeit, etc.); Kriterium erfüllt Ja/Nein; 9. Projektinhalt 3; Kurze Beschreibung der Vorgehensweise, bei Garantieabwicklung und der vereinbarten SLA's; Kriterium erfüllt Ja/Nein; 10. Projektinhalt 4; Kurze Beschreibung der Betriebslogistik und des angewandten Preismodels; Kriterium erfüllt Ja/Nein;
Niederer Zielerfüllungsgrad -> 0 bis 4 Kriterien erfüllt;
Mittlerer Zielerfüllungsgrad -> 5 bis 7 Kriterien erfüllt;
Hoher Zielerfüllungsgrad -> 8 bis 10 Kriterien erfüllt;
Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Garantieleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.5)
•Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Garantieleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.5)
•Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Eignung wird festgestellt wenn alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt werden und über alle B-Kriterien in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und beruflichen Leistungsfähigkeit in der Summe mehr als 65 Eignungspunkte erreicht werden.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind "Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/9a91c40f0977d4c9d9ff4b97bef92fe8🌏
Name: E-Mail: vergabe-it@SWR.de
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 269203-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 9 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftrag- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 2 a und 2 b ) auszufüllen sowie abzugeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 9 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftrag- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 2 a und 2 b ) auszufüllen sowie abzugeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
•den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
•der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in dem Dokument "LV Formaler Teil Los 1 & Los 2" im Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
•den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
•Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
•der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-633799 (2025-09-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Beschreibung
7 500 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Ursprüngliche Angebotsfrist: 27.10.2025, 12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 20.10.2025
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 27.10.2025, 13:00Uhr
neue Angebotsfrist: 03.11.2025, 12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 27.10.2025
neues Datum der Angebotsöffnung: 03.11.2025, 13:00Uhr
Ursprüngliche Angebotsfrist: 27.10.2025, 12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 20.10.2025
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 27.10.2025, 13:00Uhr
neue Angebotsfrist: 03.11.2025, 12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 27.10.2025
neues Datum der Angebotsöffnung: 03.11.2025, 13:00Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist für Los 1 & Los 2 - Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 36.
Die Angebotsfrist wird bis zum 03.11.2025,
12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am 27.10.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ebc4e106-2b16-4970-81b0-3a0ea035d569-01
Quelle: OJS 2025/S 201-687329 (2025-10-17)