Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 15/2024
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
• ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB)
• Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• ARD-POC (vertreten durch RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort.
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.)
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Notebooks
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Logistische Leistung
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden.
Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort.
Optionale Leistungen sind:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.)
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Notebooks
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen
- Logistische Leistung
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 28 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 15/2024
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptstandorte der Ausführung sind die Standorte des SWR und der Bezugsberechtigten
Baden-Baden, Mainz und Stuttgart, und siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.5 Lieferung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.)
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Beschreibung der Optionen:
- Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.)
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-22 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist
ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist
ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 6.3.4 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 6.3.2 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 6.3.4 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 6.3.2 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Ge-schäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Ge-schäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B3.2 – Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft ei-ner Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B3.2 – Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft ei-ner Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot vorzulegen.
B4.1 – Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Notebooks in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.
Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in der Tabelle im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen Kapitel 6.3.4 in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
Es sind drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot vorzulegen.
B4.1 – Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Notebooks in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.
Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in der Tabelle im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen Kapitel 6.3.4 in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
Es sind drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden.
In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind der Anlage 05 - "Bieterauskunft mit Eigenerklärung" des Dokuments
Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 054-172638 (2025-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer
Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend
angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie
beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion
und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021
eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung
die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur
Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks
durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter
Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten
Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für
die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser
Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und
Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren
Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in
dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle
Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice •
Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) •
Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher
Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk
Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC
(vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) •
Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen
Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige
Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit
dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende
Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD
Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation,
Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem,
Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit
Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48
und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische
Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der
Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine
wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel
5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel
2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und
Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom
Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein
Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei
Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen
werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber
ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer
Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend
angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie
beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion
und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021
eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung
die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur
Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks
durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter
Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten
Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für
die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser
Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser
Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und
Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren
Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in
dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle
Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice •
Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) •
Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher
Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk
Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC
(vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) •
Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen
Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige
Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit
dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende
Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD
Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation,
Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem,
Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit
Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48
und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische
Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der
Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine
wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel
5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel
2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und
Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom
Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein
Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei
Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen
werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber
ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptstandorte der Ausführung sind die Standorte des SWR und der Bezugsberechtigten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart, und siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte, und
Kapitel 5.5 Lieferung
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 172638-2025
The procurement is terminated ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist
darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument
Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist,
soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB
wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist
darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument
Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist,
soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB
wird ausdrücklich hingewiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 072-237040 (2025-04-09)