Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich. Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten unter Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie Rechnung getragen. Ein grundlegendes Betriebskonzept im Projekt „Erneuerung Hörfunk-Systeme im SWR“ bildet die Basis für diese seit einigen Jahren umgesetzte Erneuerungsphasen. Nach der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen laufen nun im Projekt weitere konkrete Umsetzungen. Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3. Der konkret zu realisierende Umfang ist: - 1 Regio/Studio-Kombination - 2 Hörfunk-Selbstfahrer-Studios - 1 Produktionseinheit - Integration sendenaher Redaktionsarbeitsbereiche - Aufbau und Anpassung der erforderlichen IT-Infrastruktur Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, mit welchem eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags und der zugehörigen AGB über der beschriebenen Unterstützungsleistungen geschlossen wird. Der Beginn der Leistungserbringung (Leistungsphase) ist zum 01.01.2026 geplant. Die Einarbeitungsphase beginnt entsprechend früher ab der Zuschlagserteilung. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlaufzeit der Leistungsphase von 24 Monaten vorgesehen, ergänzt um zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen. Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Dienstleistungen - Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal Es werden zwei Leistungsprofile ausgeschrieben: • Profil 1: Projektleitung • Profil 2: Fachplanung Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Projektleitungsunterstützungsleistungen in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal - Fachplanungsleistungen in der beschriebenen Rolle mit entsprechend qualifiziertem Personal - Teilnahme des Personals an einer Einarbeitungsphase (Hinweis: für die Bereitstellung der Personen während der Einarbeitungsphase erfolgt keine Vergütung, Aufwände dafür müssen in die Tagessätze der Leistungsphase einkalkuliert werden) Optionale Leistungen - Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge - Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit Die oben und im Dokument Vertragsunterlagen Technischen Teil aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht. Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. Dokument Verfahrensunterlagen Formaler Teil aufgeführt. Die Mengen sind im Dokument Vertragsunterlagen Technischer Teil , Kapitel 1.1.2 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren: - Projektleiter (Leistungsprofil 1): Mindest-Abnahmemenge: 90 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT - Fachplaner (Leistungsprofil 2): Mindest-Abnahmemenge: 70 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Projektabwicklung Erneuerung Hörfunksysteme
Referenznummer: EU-I/T 8/2025
Kurze Beschreibung:
“Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18...”
Kurze Beschreibung
Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in
Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich. Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten unter Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie Rechnung getragen. Ein grundlegendes Betriebskonzept im Projekt „Erneuerung Hörfunk-Systeme im
SWR“ bildet die Basis für diese seit einigen Jahren umgesetzte Erneuerungsphasen. Nach der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen laufen nun im Projekt weitere konkrete Umsetzungen.
Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3. Der konkret zu realisierende Umfang ist:
- 1 Regio/Studio-Kombination
- 2 Hörfunk-Selbstfahrer-Studios
- 1 Produktionseinheit
- Integration sendenaher Redaktionsarbeitsbereiche
- Aufbau und Anpassung der erforderlichen IT-Infrastruktur
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, mit welchem eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags und der zugehörigen AGB über der
beschriebenen Unterstützungsleistungen geschlossen wird. Der Beginn der Leistungserbringung (Leistungsphase) ist zum 01.01.2026 geplant. Die Einarbeitungsphase beginnt entsprechend früher ab der Zuschlagserteilung. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlaufzeit der Leistungsphase von 24 Monaten vorgesehen, ergänzt um zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der
benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen.
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Dienstleistungen
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal
Es werden zwei Leistungsprofile ausgeschrieben:
• Profil 1: Projektleitung
• Profil 2: Fachplanung
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Projektleitungsunterstützungsleistungen in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal
- Fachplanungsleistungen in der beschriebenen Rolle mit entsprechend qualifiziertem Personal
- Teilnahme des Personals an einer Einarbeitungsphase (Hinweis: für die Bereitstellung der Personen während der Einarbeitungsphase erfolgt keine Vergütung, Aufwände dafür müssen in die Tagessätze der Leistungsphase einkalkuliert werden)
Optionale Leistungen
- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge
- Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit
Die oben und im Dokument Vertragsunterlagen Technischen Teil aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. Dokument Verfahrensunterlagen Formaler Teil aufgeführt.
Die Mengen sind im Dokument Vertragsunterlagen Technischer Teil , Kapitel 1.1.2 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich
auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren:
- Projektleiter (Leistungsprofil 1): Mindest-Abnahmemenge: 90 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
- Fachplaner (Leistungsprofil 2): Mindest-Abnahmemenge: 70 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 820 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18...”
Beschreibung der Beschaffung
Am Standort Baden-Baden steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in
Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich. Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten unter Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie Rechnung getragen. Ein grundlegendes Betriebskonzept im Projekt „Erneuerung Hörfunk-Systeme im
SWR“ bildet die Basis für diese seit einigen Jahren umgesetzte Erneuerungsphasen. Nach der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen laufen nun im Projekt weitere konkrete Umsetzungen.
Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3. Der konkret zu realisierende Umfang ist:
- 1 Regio/Studio-Kombination
- 2 Hörfunk-Selbstfahrer-Studios
- 1 Produktionseinheit
- Integration sendenaher Redaktionsarbeitsbereiche
- Aufbau und Anpassung der erforderlichen IT-Infrastruktur
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, mit welchem eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags und der zugehörigen AGB über der
beschriebenen Unterstützungsleistungen geschlossen wird. Der Beginn der Leistungserbringung (Leistungsphase) ist zum 01.01.2026 geplant. Die Einarbeitungsphase beginnt entsprechend früher ab der Zuschlagserteilung. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Grundlaufzeit der Leistungsphase von 24 Monaten vorgesehen, ergänzt um zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der
benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen.
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Dienstleistungen
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal
Es werden zwei Leistungsprofile ausgeschrieben:
• Profil 1: Projektleitung
• Profil 2: Fachplanung
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Projektleitungsunterstützungsleistungen in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal
- Fachplanungsleistungen in der beschriebenen Rolle mit entsprechend qualifiziertem Personal
- Teilnahme des Personals an einer Einarbeitungsphase (Hinweis: für die Bereitstellung der Personen während der Einarbeitungsphase erfolgt keine Vergütung, Aufwände dafür müssen in die Tagessätze der Leistungsphase einkalkuliert werden)
Optionale Leistungen
- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge
- Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit
Die oben und im Dokument Vertragsunterlagen Technischen Teil aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. Dokument Verfahrensunterlagen Formaler Teil aufgeführt.
Die Mengen sind im Dokument Vertragsunterlagen Technischer Teil , Kapitel 1.1.2 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich
auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren:
- Projektleiter (Leistungsprofil 1): Mindest-Abnahmemenge: 90 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
- Fachplaner (Leistungsprofil 2): Mindest-Abnahmemenge: 70 PT, Geplante Abnahmemenge: 750 PT, Optionale Höchstmenge: 825 PT
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Zusätzliche Informationen:
“Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart (Hauptstandorte des SWR) statt.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart (Hauptstandorte des SWR) statt.
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Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Leistungen
- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge
- Ggf. Leistungsbezug bis zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der gestellten Aufgaben nachweisen.
Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“
und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die
entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 4.3.1 vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und
die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
• Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
• Vorlage einer Eigenerklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasste Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung
mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
B3.1 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten
drei Geschäftsjahren:
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
15 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %).
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht.
Zur Verdeutlichung der Anforderungen dient die im Dokument Verfahrensunterlage Formaler Teil im Kapitel 4.3.3 abgedruckt Übersicht (Tabelle) verschiedener Bonitätsbewertungen/Scores einiger Prüfinstitute. Die Auflistung ist beispielhaft zu verstehen, enthält keine Präferenzen des Auftraggebers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
B3.2 – Bewertung der Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit des Bieters:
10 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse III
12 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse II
15 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis der Risikoklasse I
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 – Nachweis von 2 Referenzprojekten zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 – Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung, welche in den vergangenen drei Jahren begonnen wurden. Hierzu ist für jede Referenz je ein Referenztemplate (Anlage 10) mit dem Angebot vorzulegen.
B4.1 – Bewertung von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung, begonnen in den vergangenen drei Jahren.
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend anhand der vorgegebenen
Anforderungen in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 35 Wertungspunkte erreichen können.
Niederer Zielerfüllungsgrad (15 Punkte) Weniger als 9 Kriterien erfüllt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (25 Punkte) 9 bis 11 Kriterien Erfüllt
Hoher Zielerfüllungsgrad (35 Punkte) 12 bis 14 Kriterien erfüllt
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A4.2 – Eigenerklärung mit der Bestätigung, dass mindestens 4 Mitarbeiter des Bieters zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 – Eigenerklärung mit der Bestätigung, dass mindestens 4 Mitarbeiter des Bieters zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur
Verfügung stehen, welche die beruflichen Befähigungen zur Erfüllung folgenden Rollen besitzen:
• mindestens zwei für das Fachprofil 1: Projektleitung
• mindestens zwei für das Fachprofil 2: Fachplanung
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal
70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 65 Eignungspunkte erreicht.
“1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die...”
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 185-632562 (2025-09-25)