Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit. Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich. Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte erneuert, weshalb noch bis mindestens Ende 2026 mit zusätzlichen Anpassungsaufwänden an der Standortinfrastruktur zu rechnen ist. Die Leistungen sind entsprechend der Vorgaben des Planungshandbuches zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu erbringen. Vorliegend wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um einen Auftragnehmer zu finden, der diese Leistungen künftig umsetzt. Als Höchstmenge für die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von brutto 650 Tsd. EUR festgelegt. Die vorgenannte Summe umfasst sowohl die feste Laufzeit gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorgenannten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg
Referenznummer: 2025-I-053
Kurze Beschreibung:
“Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes...”
Kurze Beschreibung
Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit.
Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich.
Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte erneuert, weshalb noch bis mindestens Ende 2026 mit zusätzlichen Anpassungsaufwänden an der Standortinfrastruktur zu rechnen ist. Die Leistungen sind entsprechend der Vorgaben des Planungshandbuches zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu erbringen.
Vorliegend wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um einen Auftragnehmer zu finden, der diese Leistungen künftig umsetzt.
Als Höchstmenge für die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von brutto 650 Tsd. EUR festgelegt. Die vorgenannte Summe umfasst sowohl die feste Laufzeit gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorgenannten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vgl. Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.4:
"Die Parteien vereinbaren für jeden standortbezogenen Auftrag, für den gemäß § 5.1 und § 5.2 eine Vertragsfrist...”
Beschreibung der Beschaffung
Vgl. Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.4:
"Die Parteien vereinbaren für jeden standortbezogenen Auftrag, für den gemäß § 5.1 und § 5.2 eine Vertragsfrist für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers gilt, eine Vertragsstrafe. Im Falle der schuldhaften Überschreitung der jeweils gültigen Vertragsfrist hat der Auftragnehmer 0,2 % der anteiligen Nettoauftragssumme bezogen auf den Leistungsteil, für den der Auftragnehmer die Vertragsfrist überschritten hat, als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur standortbezogenen Schlusszahlung geltend machen."
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt nicht-öffentlich. Den Bietern werden im Nachgang die Informationen gemäß § 14 EU Abs. 6 i.V.m Abs. 3 Nr. 1 lit. a) - d) VOB/A...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung erfolgt nicht-öffentlich. Den Bietern werden im Nachgang die Informationen gemäß § 14 EU Abs. 6 i.V.m Abs. 3 Nr. 1 lit. a) - d) VOB/A zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Einverständnis zur Sicherheitsüberprüfung Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt III).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt IV).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(Verpflichtungs-)Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (§ 7 HmbVgG) Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt V).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(Verpflichtungs-)Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen (§ 7 HmbVgG) Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt VI).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Unternehmen.
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt VII).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen
für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. EUR (pro Schadensfall),
für Sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen
für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. EUR (pro Schadensfall),
für Sonstige Vermögensschäden: 3 Mio. EUR (pro Schadensfall).
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt VIII).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Jeweils mindestens 1,3 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr.
Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Jeweils mindestens 1,3 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr.
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt IX).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Beschäftigtenstruktur Mindestanforderung:
mind. 8 Beschäftigte im Jahresmittel pro Jahr.
Darunter zum einen mind. 2 Ingenieure,
davon müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Beschäftigtenstruktur Mindestanforderung:
mind. 8 Beschäftigte im Jahresmittel pro Jahr.
Darunter zum einen mind. 2 Ingenieure,
davon müssen mind. 2 bauvorlageberechtigt sein.
Darunter zum anderen mind. 3 Mitarbeiter mit der Befähigung nach DGUV-R 112-198/199 „Benutzung von
persönlichen Schutzausrüstungen
gegen Absturz“ bzw. BGI 748 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ oder einer vergleichbaren Befähigung.
Vorlag der Eigenerklärung (Formblatt X)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise der beruflichen Qualifikation des vorgesehenen Personals Nachweise der Berufsqualifikation der Ingenieure und Nachweise der Befähigung nach DGUV-R...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise der beruflichen Qualifikation des vorgesehenen Personals Nachweise der Berufsqualifikation der Ingenieure und Nachweise der Befähigung nach DGUV-R 112-198/199 bzw. BGI 748).
(Anhang i zu Formblatt X)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensreferenzen - Planungsleistungen
Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe in Art und Umfang im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen - Planungsleistungen
Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe in Art und Umfang im Wesentlichen vergleichbaren Planungsleistungen in den Bereichen kommerzieller Mobilfunk (GSM/LTE) oder digitaler Bündelfunk (PMR/TETRA) in den letzten 5 Geschäftsjahren an mindestens 20 Mobilfunk- bzw. BOS-Digitalfunkstandorten. Davon müssen mindestens 4 Standorte die Planung von Neu- oder wesentlichem Umbau von Dachstandorten in städtischem Umfeld und mindestens 4 Standorte die Planung von Digitalfunkstandorten im BOS-Bereich umfassen.
Dabei ist es zulässig, wenn der Bieter entweder eine Referenz über 20 Standorte oder aber mehrere Referenzen über insgesamt 20 Standorte nachweist.
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt XI).
Bitte legen Sie der Unternehmensreferenz – Planungsleistungen ein Referenzschreiben unter Anhang ii bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensreferenzen - Bauleistungen
Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe in Art und Umfang im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen - Bauleistungen
Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe in Art und Umfang im Wesentlichen vergleichbaren Bauleistungen i.S.d. Infrastrukturleistungen in den Bereichen kommerzieller Mobilfunk (GSM/LTE) oder digitaler Bündelfunk (PMR/TETRA) in den letzten 5 Geschäftsjahren an mindestens 20 Mobilfunk- bzw. BOS-Digitalfunkstandorten. Davon müssen mindestens 4 Standorte den Neu- oder wesentlichen Umbau von Dachstandorten in städtischem Umfeld umfassen.
Dabei ist es zulässig, wenn der Bieter entweder eine Referenz über 20 Standorte oder aber mehrere Referenzen über insgesamt 20 Standorte nachweist.
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt XII).
Bitte legen Sie der Unternehmensreferenz - Bauleistungen ein Referenzschreiben unter Anhang iii bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung der Information über die Verarbeitung datenbezogener Daten.
Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt XVIII).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vertraulichkeitsverpflichtung Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt XIX).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Vorlage der Eigenerklärung (Formblatt XX).”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vgl. Rahmenvereinbarung § 15:
"Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber Anspruch auf eine...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vgl. Rahmenvereinbarung § 15:
"Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von € 200.000,00. Die Vertragserfüllungssicherheit sichert nur solche Ansprüche, die vor der Abnahme entstanden sind.
Für Mängelansprüche hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Sicherheit in Höhe von € 125.000,00. Die Sicherheit für Mängelansprüche sichert nur solche Ansprüche des Auftraggebers, die nach der Abnahme standortbezogener Leistungen entstanden sind.
Im Übrigen richtet sich die Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B."
“Für die Angebotskalkulation wird vom Auftraggeber empfohlen, Einsicht in das Planungshandbuch zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und...”
Für die Angebotskalkulation wird vom Auftraggeber empfohlen, Einsicht in das Planungshandbuch zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Da dieses Planungshandbuch als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft ist, muss zunächst die ausgefüllte Verpflichtung VS-NfD abgegeben werden. Details sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10004835
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 175-595764 (2025-09-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-20 12:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Wert für "Deadline Receipt Tenders" (LOT-0001) wurde von "2025-10-13+02:00" auf "2025-10-20+02:00" geändert.”
Text:
“Der Wert für "Tender Validity Deadline" (LOT-0001) wurde von "30" auf "23" geändert.”
Text:
“Der Wert für "Public Opening Date" (LOT-0001) wurde von "2025-10-13+02:00" auf "2025-10-20+02:00" geändert.”
Quelle: OJS 2025/S 195-665210 (2025-10-08)