Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR ist verantwortlich für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der Studierenden in der Region Bodensee. Eine unserer zentralen Aufgaben ist die tägliche Versorgung der Studierenden in unseren Mensen und Cafeterien – ein öffentlicher Versorgungsauftrag, dem wir zuverlässig und mit hoher Qualität nachkommen. Eine einheitliche, hygienische und funktionale Berufsbekleidung ist dabei für den reibungslosen Ablauf des täglichen Betriebs unerlässlich. Wir betreiben 11 gastronomische Einrichtungen an 6 Standorten und beschäftigen in diesen aktuell etwa 150 Mitarbeiter. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Versorgung der gastronomischen Mitarbeiter mit Berufskleidung im Rahmen eines Full-Service-Mietsystems. Hierfür ist der vorhandene Wäschebestand aus der Bestandsliste zu übernehmen (abzukaufen) und dem Auftraggeber mietweise zur weiteren Nutzung zu bereitzustellen. Nach Ende der Nutzungsdauer oder bei erheblichen Beschädigungen sind die übernommenen Teile durch vergleichbare Neuware zu ersetzen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Übernahme der Bestandswäsche, ggf. Ersatz durch Neuware und Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Lieferung und Abholung der Kleidung sowie die Ausstattung mit einem geeigneten Schranksystem für die Verteilung der Wäsche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Full-Service-Mietwäsche
Referenznummer: 2025-01-HG-600
Kurze Beschreibung:
Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR ist verantwortlich für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der Studierenden in der Region Bodensee. Eine unserer zentralen Aufgaben ist die tägliche Versorgung der Studierenden in unseren Mensen und Cafeterien – ein öffentlicher Versorgungsauftrag, dem wir zuverlässig und mit hoher Qualität nachkommen. Eine einheitliche, hygienische und funktionale Berufsbekleidung ist dabei für den reibungslosen Ablauf des täglichen Betriebs unerlässlich.
Wir betreiben 11 gastronomische Einrichtungen an 6 Standorten und beschäftigen in diesen aktuell etwa 150 Mitarbeiter.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Versorgung der gastronomischen Mitarbeiter mit Berufskleidung im Rahmen eines Full-Service-Mietsystems. Hierfür ist der vorhandene Wäschebestand aus der Bestandsliste zu übernehmen (abzukaufen) und dem Auftraggeber mietweise zur weiteren Nutzung zu bereitzustellen. Nach Ende der Nutzungsdauer oder bei erheblichen Beschädigungen sind die übernommenen Teile durch vergleichbare Neuware zu ersetzen.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Übernahme der Bestandswäsche, ggf. Ersatz durch Neuware und Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Lieferung und Abholung der Kleidung sowie die Ausstattung mit einem geeigneten Schranksystem für die Verteilung der Wäsche.
Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR ist verantwortlich für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der Studierenden in der Region Bodensee. Eine unserer zentralen Aufgaben ist die tägliche Versorgung der Studierenden in unseren Mensen und Cafeterien – ein öffentlicher Versorgungsauftrag, dem wir zuverlässig und mit hoher Qualität nachkommen. Eine einheitliche, hygienische und funktionale Berufsbekleidung ist dabei für den reibungslosen Ablauf des täglichen Betriebs unerlässlich.
Wir betreiben 11 gastronomische Einrichtungen an 6 Standorten und beschäftigen in diesen aktuell etwa 150 Mitarbeiter.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Versorgung der gastronomischen Mitarbeiter mit Berufskleidung im Rahmen eines Full-Service-Mietsystems. Hierfür ist der vorhandene Wäschebestand aus der Bestandsliste zu übernehmen (abzukaufen) und dem Auftraggeber mietweise zur weiteren Nutzung zu bereitzustellen. Nach Ende der Nutzungsdauer oder bei erheblichen Beschädigungen sind die übernommenen Teile durch vergleichbare Neuware zu ersetzen.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Übernahme der Bestandswäsche, ggf. Ersatz durch Neuware und Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Lieferung und Abholung der Kleidung sowie die Ausstattung mit einem geeigneten Schranksystem für die Verteilung der Wäsche.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-01-HG-600
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptleistung des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Bestandswäsche und deren Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Lieferung und Abholung der Berufswäsche der Mitarbeitenden von Seezeit Studierendenwerk Konstanz, sowie die Ausstattung mit einem geeigneten Schranksystem für die Verteilung der Wäsche.
Hauptleistung des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Bestandswäsche und deren Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung, Lieferung und Abholung der Berufswäsche der Mitarbeitenden von Seezeit Studierendenwerk Konstanz, sowie die Ausstattung mit einem geeigneten Schranksystem für die Verteilung der Wäsche.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholdienst für Wäsche📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Konstanz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungen um jeweils weitere 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Stadt: Konstanz
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eignungsnachweise können nachgefordert werden. Die Auftraggeberin hat keine Pflicht zur Nachforderung fehlender Eignungsnachweise
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
o Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr)
o Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von 3 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für Full-Service-Mietwäsche in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2021)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 08 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von 3 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für Full-Service-Mietwäsche in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2021)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 08 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) / Freistellung Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-338386 (2025-05-23)