Um einen wiederkehrenden Bedarf von Polleranlagen zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden. Die Polleranlagen werden als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert. Genaue Stückzahlen der einzelnen Polleranlagen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Preisblatt in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Polleranlagen
Referenznummer: EU-3-3-anw-25-393
Kurze Beschreibung:
“Um einen wiederkehrenden Bedarf von Polleranlagen zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Ein bestimmtes Abrufverhalten der...”
Kurze Beschreibung
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Polleranlagen zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden.
Die Polleranlagen werden als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert.
Genaue Stückzahlen der einzelnen Polleranlagen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Preisblatt in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsbarrieren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um einen wiederkehrenden Bedarf von Polleranlagen zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Ein bestimmtes Abrufverhalten der...”
Beschreibung der Beschaffung
Um einen wiederkehrenden Bedarf von Polleranlagen zu decken, wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Ein bestimmtes Abrufverhalten der Abrufberechtigten (siehe Anlage 1) kann nicht vorgegeben werden. Abrufberechtigt sind außerdem Mitgliedskommunen, die durch Ratsbeschluss und Bechluss der Verbandsversammlung des ZV KD Oberland die Dienstleistung der ZBS in Anspruch nehmen können.
Die Polleranlagen werden als Einzelbestellungen abgerufen. Eine Mindestabrufmenge wird nicht garantiert.
Genaue Stückzahlen der einzelnen Polleranlagen und Ausführungen sowie Lieferdaten werden erst durch einzelabrufe bekannt gegeben. Die im Preisblatt in den einzelnen Positionen angegebenen Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“a. Abrufberechtigte Stellen
Zur Inanspruchnahme der jeweiligen Rahmenvereinbarung sind berechtigt
• alle Bedarfsträger des Zweckverbands Oberland zum...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
a. Abrufberechtigte Stellen
Zur Inanspruchnahme der jeweiligen Rahmenvereinbarung sind berechtigt
• alle Bedarfsträger des Zweckverbands Oberland zum Zeitpunkt des Abrufs (Abrufberechtigte)
• Jeder Abrufberechtigte ist berechtigt, Leistungen unmittelbar und eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Abrufberechtigten untereinander ist ausgeschlossen.
b. Beitrittsoption während der Vertragslaufzeit
Weitere Kommunen oder kommunale Einrichtungen, insbesondere des Freistaats Bayern („Beitrittsinteressenten“) können dieser Rahmenvereinbarung jederzeit beitreten, wenn
• sie bereits in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung (siehe Beschreibung zur Rahmenvereinbarung Ziffer 5.1) ausdrücklich als weitere potenziell abrufberechtigte Stelle genannt waren und
• der Zweckverband und der AN dem Beitritt schriftlich zustimmen.
Mit der Zustimmung gilt der Beitrittsinteressent als Abrufberechtigter im Sinne von a.
c. Der Zweckverband führt eine fortlaufende Liste aller Abrufberechtigten und stellt sie dem AN auf Anforderung zur Verfügung.
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Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsfrist endet am 13.10.2025 - 10:00 Uhr
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Bieterfragen sind möglichst bis 07.10.2025, 12:00 Uhr zu...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsfrist endet am 13.10.2025 - 10:00 Uhr
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Bieterfragen sind möglichst bis 07.10.2025, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
Geforderte Mindeststandards: Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 € (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Erklärung, dass in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Auf Verlangen werden diese Referenzen unter Angaben zum Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer; zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) benannt.
“Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden,...”
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
80534 München
Telefax +49 89/2176-2847
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 176-601245 (2025-09-12)