Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Ostharz Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung
Referenznummer: AC-ZVS_2025_118_15
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Ostharz Wasserversorgung und Abwasserentsorgung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Inspektion, Dichtheitsprüfung und bedarfsweise Reinigung von Abwasserkanälen im Verbandsgebiet des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Inspektion, Dichtheitsprüfung und bedarfsweise Reinigung von Abwasserkanälen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz
Als Gesamt-Höchstmengen für diese Rahmenvereinbarung sind unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption bis Dezember 2028 veranschlagt:
- 200.000 m Kanal-Inspektion
- 20.000 m Reinigungsleistungen (30 Tageseinsätze)
- 200 Stück bzw. Haltungen Dichtheitsprüfungen
Eine detailreiche Beschreibung können Sie den Vorbemerkungen entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der fachspezifischen Fortbildung für das Inspektionspersonal “DACH-
Kanalinspektionskurs nach DWA-M 149-2 / DIN EN 13508-2” mit aktuellem KI-Pass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der fachspezifischen Fortbildung für das Inspektionspersonal “DACH-
Kanalinspektionskurs nach DWA-M 149-2 / DIN EN 13508-2” mit aktuellem KI-Pass oder gleichwertiger Art
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der arbeitsmedizinischen Voruntersuchungen für das einzusetzende Personal bezüglich
a. DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der arbeitsmedizinischen Voruntersuchungen für das einzusetzende Personal bezüglich
a. DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
b. DGUV Empfehlung „Atemschutzgeräte“ (Eignung)
c. DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“
d. DGUV Information 240-420 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz“
aufgrund des Datenschutzes in Form einer Eigenerklärung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: c1d0367d-3b0f-45f9-abf1-44d2d9c015b1
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Harz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ea@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455140📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 114-390745 (2025-06-16)